Rechtswissenschaft
Professorinnen der Fakultät beim Berliner Jahresrückblick zum Karlsruher Gerichtsjahr 2025
Beim „Berliner Jahresrückblick – das Karlsruher Gerichtsjahr 2025“ am 30. Januar 2026 kamen in der Akademie der Konrad-Adenauer-Stiftung Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Justiz und Politik zusammen, um prägende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu analysieren. Die Veranstaltung gilt als Forum für den interdisziplinären Austausch über aktuelle Entwicklungen des Verfassungsrechts und ihre politischen sowie gesellschaftlichen Implikationen.
(Foto Credit: Konrad-Adenauer-Stiftung)
Zu den Mitwirkenden zählten auch zwei Professorinnen der Fakultät. Juniorprofessorin Dr. Friederike Gebhard widmete sich dem Urteil des Ersten Senats vom 23. September 2025 zu den Triage-Regeln des Infektionsschutzgesetzes. Unter dem Titel „Neue Leitplanken für die Priorisierungsentscheidung?“ stellte sie die verfassungsrechtlichen Maßstäbe dar, die der Gesetzgeber bei Regelungen für medizinische Extremsituationen zu beachten hat. Im Zentrum standen Fragen der staatlichen Schutzpflichten, der Reichweite gesetzlicher Steuerung und der verbleibenden Entscheidungsfreiheit medizinischer Fachkräfte.
„Der interdisziplinäre Austausch in meinem Panel war sehr bereichernd für die anschließende Diskussion. Es waren außerdem mehrere Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts bei der Veranstaltung anwesend, was einen echten Austausch mit der ‚Herzkammer‘ des Verfassungsrechts ermöglichte.“, betone Friederike Gebhard.
Professorin Dr. Gertrude Lübbe-Wolff, ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts, sprach über „Die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts – Verfahrensrechtliche Steuerungsmechanismen und ihre verfassungsrechtliche Bewertung“. Sie nahm unter anderem die bestehenden Wahl- und Vorschlagsrechte in den Blick und fragte nach deren Angemessenheit vor dem Hintergrund veränderter politischer Rahmenbedingungen.
Die Tagung zeigt, dass verfassungsgerichtliche Entscheidungen weit über den Einzelfall hinausreichen. Sie strukturieren politische Handlungsspielräume, setzen rechtliche Leitplanken und geben Aufschluss über gesellschaftliche Veränderungsprozesse. Der Austausch in Berlin unterstrich zugleich die Bedeutung wissenschaftlicher Perspektiven für die Einordnung aktueller Rechtsprechung und die Fortentwicklung des Verfassungsrechts.
(Foto Credit: Konrad-Adenauer-Stiftung)