Rechtswissenschaft
Prof. Dr. Markus Artz in Expertengruppe berufen
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, hat Professor Dr. Markus Artz, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung, in eine neu gebildete Expertengruppe berufen.
Die Expertengruppe soll im Auftrag der Bundesregierung eine im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform des Mietrechts vorbereiten. Geplant ist, die bestehenden Regelungen zur Erhöhung von Mieten nach § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes von 1954 klarer zu fassen. Außerdem soll ein Bußgeld eingeführt werden, wenn Vermieter die sogenannte Mietpreisbremse nicht einhalten. Ein weiteres Ziel der Expertengruppe ist es, die Bundesregierung dabei zu unterstützen, ganz grundsätzlich bestehende mietrechtliche Vorschriften zu harmonisieren.
Professor Artz ist zudem an der Forschungsstelle für Immobilienrecht der Universität Bielefeld beteiligt und verfügt über wissenschaftliche Expertise im Zivil- und Wirtschaftsrecht. Ab September wird er die Bundesregierung im Rahmen der Expertengruppe beratend unterstützen und seine juristischen Fachkenntnisse in die Ausarbeitung der Reformvorschläge einbringen.
Mit seiner Mitarbeit in der Expertengruppe eröffnet sich die Möglichkeit, aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse aus dem Zivil- und Immobilienrecht unmittelbar in die bevorstehende Reformarbeit einfließen zu lassen. Auf diese Weise werden Forschungsergebnisse und praktische Gesetzgebung eng miteinander verzahnt.
Foto: Patrick Pollmeier