Rechtswissenschaft
Prof. Dr. Franz Mayer erneut ins DFB-Bundesgericht gewählt
Professor Dr. Franz Mayer wurde beim DFB-Bundestag erneut in das DFB-Bundesgericht gewählt, und zwar für die Wahlperiode von 2025 bis 2029. Das DFB-Bundesgericht fungiert als Rechtsmittelinstanz gegen Entscheidungen des Sportgerichts und prüft auch die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen der obersten Rechtsorgane der Mitgliedsverbände.
Im Rahmen des DFB-Bundestages wurde Professor Dr. Franz Mayer, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht, Rechtsvergleichung und Rechtspolitik erneut in das DFB-Bundesgericht gewählt. Seine Amtszeit erstreckt sich von 2025 bis 2029. Professor Mayer, der bereits seit 2016 Mitglied dieses Schiedsgerichts ist, bringt umfangreiche juristische Expertise in die Entscheidungen des höchsten deutschen Fußballgerichts ein.
Das DFB-Bundesgericht nimmt eine zentrale Rolle im deutschen Fußballrecht ein. Es fungiert hauptsächlich als Rechtsmittelinstanz gegen Entscheidungen des Sportgerichts und ist auch für die Überprüfung von Entscheidungen der obersten Rechtsorgane der Mitgliedsverbände zuständig, insbesondere wenn eine Verletzung von DFB-Recht oder diskriminierendes Verhalten behauptet wird.
In Fällen von grundsätzlicher Bedeutung entscheidet das Gericht in einer erweiterten Besetzung von fünf Sportrichtern. Darüber hinaus ist das Bundesgericht in erster und letzter Instanz zuständig für die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen, die in Verwaltungsbeschwerdeverfahren getroffen werden, sowie für die Klärung von Zuständigkeitsfragen innerhalb des DFB.