Rechtswissenschaft
Prof'in. Dr. Schmitt-Leonardy ordnet Strafrechtsdebatte um Gewalt gegen Frauen ein
Die Strafrechtlerin Professorin Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und interdisziplinäre Rechtsforschung, ordnet in einem aktuellen Beitrag der Wochenzeitung Die ZEIT die jüngsten strafrechtlichen Reformvorschläge von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ein. Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen zum besseren Schutz von Frauen vor Gewalt – darunter strengere Regelungen zu Deepfakes, K.-o.-Tropfen, Femiziden und eine mögliche Reform des Sexualstrafrechts nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“.
Schmitt-Leonardy betont dabei vor allem die Grenzen strafrechtlicher Verschärfungen. Zwar sei es wichtig, die sexuelle Selbstbestimmung gesellschaftlich und rechtlich stärker in den Fokus zu rücken. Das Grundproblem vieler Gewalttaten gegen Frauen liege jedoch tiefer: „patriarchales Besitzdenken“, so die Bielefelder Strafrechtlerin, lasse sich nicht allein durch härtere Gesetze verändern.
Auch bei konkreten Reformvorhaben plädiert Schmitt-Leonardy für einen differenzierten Blick. Die geplante Strafbarkeit sexualisierter Deepfakes bewertet sie grundsätzlich positiv, da sie rechtliche Klarheit schaffe und digitale Gewalt sichtbarer mache. Gleichzeitig verweist sie darauf, dass wirksamer Schutz vor allem auf europäischer Ebene entstehen müsse – etwa durch strengere Regulierung von Plattformen und KI-Anwendungen.
Skeptisch äußert sich die Strafrechtsexpertin hingegen gegenüber symbolischen Verschärfungen im Strafmaß. Weder bei Vergewaltigungen unter Einsatz von K.-o.-Tropfen noch bei der geplanten Reform des Mordparagrafen zur stärkeren Erfassung von Femiziden sieht sie entscheidende Fortschritte im Opferschutz. „Nur das Ziel ist das Ziel: weniger Femizide“, wird Schmitt-Leonardy in dem Beitrag zitiert. Dafür brauche es frühzeitige Interventionen, bessere Schutzmechanismen und stärkere Unterstützung für Betroffene – etwa durch Frauenhäuser oder Maßnahmen wie die elektronische Fußfessel für gewalttätige Ex-Partner.
Der komplette Beitrag in der ZEIT ist hier abrufbar.