Rechtswissenschaft
Prof.'in Dr. Marie Herberger zum neuen Barrierefreiheitsrecht in der FAZ
Seit dem 29. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verbindlich – und stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Doch für Professorin Marie Herberger kommt dieser Handlungsdruck nicht überraschend. In einem aktuellen Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (28.06.2025) von Anna Pfister kommentiert sie das neue Gesetz und dessen Umsetzung kritisch und vorausschauend.
Herberger, die an unserer Fakultät zu digitaler Barrierefreiheit forscht und berät, stellt klar, dass die Anforderungen des BFSG keine plötzliche Neuerung sind, sondern seit Jahren absehbar – immerhin wurde das Gesetz bereits 2021 beschlossen. Dass viele Unternehmen erst jetzt über Umsetzungen nachdenken, sei „zu spät“, sagt sie. Das Gesetz habe „ein jahrelanges Schattendasein geführt“ – und das rächt sich nun.
Gleichzeitig betont Herberger die Chancen, die mit der barrierefreien Gestaltung digitaler Produkte einhergehen: Sie eröffnet Unternehmen Zugang zu neuen Zielgruppen – immerhin leben in Deutschland knapp acht Millionen Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung. Digitale Barrierefreiheit sei deshalb kein „lästiger Aufwand“, sondern biete auch wirtschaftliches Potenzial. Dazu könnte Künstliche Intelligenz etwa helfen, Websites barrierefrei zu gestalten, z. B. durch automatische Bildbeschreibungen oder Text-zu-Sprache-Funktionen. Allerdings sei KI kein Allheilmittel, könne jedoch ein wertvolles Werkzeug zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen sein.
Zum vollständigen Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 28.06.2025