Rechtswissenschaft
Prof. Dr. Simon Kempny vertritt SPD-Fraktion vor dem Landesverfassungsgericht
Mit einem Urteil zur geplanten Northvolt-Batteriefabrik in Schleswig-Holstein hat das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht Ende Mai 2026 die Informationsrechte des Parlaments gegenüber der Regierung gestärkt. In dem Organstreitverfahren stellte das Gericht fest, dass die Landesregierung den Landtag vor dessen Entscheidung über eine milliardenschwere Industrieansiedlung nicht ausreichend informiert hatte. An dem Verfahren beteiligt war auch Prof. Dr. Simon Kempny, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Steuerrecht, der die SPD-Landtagsfraktion sowie drei ihrer Abgeordneten vor Gericht vertrat.
Im Mittelpunkt des Organstreitverfahrens vor dem Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht (Az.: LVerfG 1/25) stand die Frage, welche Informationen die Landesregierung dem Parlament vor dessen Zustimmung zu einer finanziell bedeutsamen Fördermaßnahme zur Verfügung stellen muss. Hintergrund war die geplante Ansiedlung des schwedischen Batterieherstellers Northvolt bei Heide (Kreisstadt Dithmarschens, etwa 20 Kilometer östlich von Büsum). Zur Unterstützung des Vorhabens hatten Bund und Land eine Wandelanleihe in Höhe von insgesamt 600 Millionen Euro abgesichert. Auf Schleswig-Holstein entfiel dabei ein mögliches Risiko von bis zu 300 Millionen Euro.
Die Antragsteller, die FDP-Landtagsfraktion und zwei ihrer Abgeordneten, machten geltend, dass dem Landtag vor seiner Entscheidung wesentliche Informationen über Risiken und Erfolgsaussichten des Projekts nicht rechtzeitig vorgelegen hätten. Die SPD-Landtagsfraktion sowie drei ihrer Abgeordneten traten dem Verfahren bei und unterstützten den Antrag. Vertreten wurden sie vor dem Landesverfassungsgericht von Prof. Dr. Simon Kempny.
Bedeutung für Parlamentsrecht und Demokratie
Über den konkreten Fall hinaus enthält das Urteil wichtige Aussagen zur Stellung der Volksvertretung gegenüber der Regierung. Im Kern geht es um die Frage, welche Informationen die Exekutive bereitstellen muss, damit parlamentarische Kontrolle tatsächlich funktionieren kann.
Nach Einschätzung Kempnys stärkt die Entscheidung die Informationsrechte der Volksvertretung und entwickelt den wissenschaftlichen wie praktischen Diskurs im Parlamentsrecht weiter. Das Urteil verdeutlicht, dass effektive Gewaltenteilung voraussetzt, Informationsasymmetrien zwischen Regierung und Parlament entgegenzuwirken. Damit setzt es Maßstäbe, die über Schleswig-Holstein hinaus Beachtung finden dürften.