Rechtswissenschaft
NSU-Aufarbeitung: Prof'in. Dr. Schmitt-Leonardy fordert Zugang zu zentralen Akten
Professorin Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und interdisziplinäre Rechtsforschung, ist Teil einer interdisziplinären Forschungsgruppe, die im Auftrag der Hamburgischen Bürgerschaft offene Fragen zum Mord an Süleyman Taşköprü untersucht. Ziel ist es, zentrale Lücken der damaligen Ermittlungen aufzuarbeiten.
In einem Artikel der taz äußert sich Schmitt-Leonardy zu den aktuellen Herausforderungen dieser Arbeit. Im Zentrum stehen die polizeilichen Ermittlungsakten, die sie als „zentral für die Aufklärung“ bezeichnet. Der Generalbundesanwalt verweigert jedoch den Zugang. Die angeführte „Unteilbarkeit“ der NSU-Akten weist Schmitt-Leonardy als weder überzeugend noch rechtlich tragfähig zurück, zumal die Strafprozessordnung Akteneinsicht zu Forschungszwecken ausdrücklich vorsieht.
Die Forschungsgruppe hat daher Widerspruch eingelegt und ein gerichtliches Verfahren angestoßen, unterstützt von der Hamburgischen Bürgerschaft. Schmitt-Leonardy betont die Bereitschaft, den Rechtsweg konsequent auszuschöpfen. Eine fundierte und unabhängige Aufarbeitung des NSU-Komplexes erfordere Ausdauer und den Zugang zu den relevanten Quellen.
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