Rechtswissenschaft
Kinder-Uni: Rechtswissenschaft spielerisch entdecken
Müssen Kinder im Haushalt helfen? Die Fakultät für Rechtswissenschaften bei der Kinder-Uni
Was bedeutet das Gesetz für den Alltag von Kindern? Dieser Frage widmete sich die Fakultät für Rechtswissenschaft bei der Kinder-Uni am vergangenen Freitag. In einer interaktiven Vorlesung gab Professorin Dr. Marie Herberger, Lehrstuhlinhaberin für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Methodenlehre, Recht der Digitalisierung und Legal Tech, fast 400 Kindern der 3. bis 6. Klasse einen Einblick in die Welt der Rechte und Pflichten im Familienleben. Im Mittelpunkt stand die spannende Frage: „Muss ich als Kind für meine Eltern arbeiten?“
Das Gesetz im Kinderzimmer – eine spielerische Einführung in § 1619 BGB
Zum Einstieg erhielt jedes Kind eine Ausgabe des Grundgesetzes – ein kleines Geschenk, das Neugier auf die Welt der Rechtswissenschaft wecken sollte. In der 30-minütigen Vorlesung ging Professorin Herberger auf eine zentrale Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch ein: § 1619 BGB, der besagt, dass Kinder unter bestimmten Voraussetzungen im Elternhaus mithelfen müssen – allerdings nur in einem Rahmen, der ihrem Alter und ihren Fähigkeiten entspricht. Gemeinsam wurde überlegt, wie diese Vorschrift im Alltag angewendet werden kann: Dürfen Eltern verlangen, dass ihr Kind den Tisch abräumt? Und was kann man sagen, wenn man mal keine Lust dazu hat?
Großes Interesse – auch bei den Eltern
Die Kinder-Uni hat hier gezeigt, dass auch juristische Themen schon früh verständlich und praxisnah vermittelt werden können. Die Kinder konnten in der Veranstaltung einen Eindruck davon erhalten, wie eng Recht und Alltag miteinander verknüpft sind – und dass es nie verkehrt ist, sich mit den eigenen Rechten und Pflichten auseinanderzusetzen.