Rechtswissenschaft
KI im Bewerbungsverfahren: Dissertation ausgezeichnet
Algorithmen sollen Bewerbungsprozesse effizienter und objektiver machen. Doch sie bergen erhebliche Diskriminierungsrisiken. In seiner Dissertation zeigt Gerrit Horst, wie Datenschutz- und Antidiskriminierungsrecht hier ansetzen können. Die Arbeit wurde mit magna cum laude bewertet und erscheint in der Reihe Arbeit und sozialer Schutz.
Immer mehr Unternehmen setzen auf KI-gestützte Auswahlverfahren. Doch Verzerrungen in Daten und Modellen können Bewerber*innen benachteiligen. Hinzu kommt die Intransparenz vieler Systeme: Wer eine Diskriminierung vermutet, trägt im Streitfall die Beweislast – und steht vor hohen Hürden.
Hier setzt Gerrit Horsts Dissertation an: „Diskriminierungsrisiken in algorithmenbasierten Bewerberauswahlverfahren. Erfassung und Begegnung durch Datenschutz- und Antidiskriminierungsrecht“. Betreut wurde die Arbeit von Professorin Dr. Sudabeh Kamanabrou.
Rechtliche Schutzinstrumente im Fokus
Horst untersucht, wann KI-Verfahren nach DSGVO und BDSG zulässig sind und welchen Umfang Bewerber*innen beim datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch haben. Im Antidiskriminierungsrecht analysiert er, inwieweit das AGG auch algorithmische Verfahren erfasst. Besonders relevant: die Beweiserleichterung nach § 22 AGG.
Sein Fazit: Datenschutzrechtliche Auskünfte helfen, reichen aber nicht aus. „Die Intransparenz komplexer Modelle erschwert den Nachweis diskriminierender Entscheidungen und belastet vor allem Bewerber*innen“, betont Horst.
Veröffentlichung im Rahmen einer Exzellenzinitiative
Die Dissertation erscheint im Logos-Verlag, der sein 30-jähriges Bestehen mit einer Exzellenzinitiative feiert: Besonders herausragende Arbeiten werden dort kostenfrei veröffentlicht. Horsts Dissertation gehört dazu und wird in der Schriftenreihe Arbeit und sozialer Schutz publiziert.