Rechtswissenschaft
Integrierter Bachelor of Laws ab 2025 an der Universität Bielefeld
Eine bedeutende Änderung im Jurastudium in Nordrhein-Westfalen steht bevor: Ab Frühjahr 2025 können Studierende, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, den Bachelor of Laws (LL.B.) zusätzlich zum Staatsexamen erwerben. Der Landtag NRW hat kürzlich ein entsprechendes Gesetz beschlossen, das diesen integrierten Abschluss ermöglicht.
Was bedeutet das konkret für Jurastudierende? Der Bachelorgrad wird verliehen, wenn die Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung gemäß § 7 Abs. 1 des Juristenausbildungsgesetzes (JAG NRW) erfüllt und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung erfolgreich bestanden wurden. Dies gibt den Studierenden eine zusätzliche akademische Qualifikation, noch bevor sie das erste Staatsexamen ablegen.
NRW-Justizminister Benjamin Limbach bezeichnete den integrierten Bachelor als „echten Gewinn“, da er den Studierenden zusätzliche Perspektiven eröffnet – sei es für ein weiterführendes Masterstudium oder den direkten Einstieg in den Arbeitsmarkt. Mit dem Bachelor in der Tasche stehen den Studierenden neue berufliche Wege offen, die sich schon während des Jurastudiums ergeben können.
Was bedeutet das für die Universität Bielefeld?
Die Fakultät für Rechtswissenschaften wird die gesetzlichen Vorgaben zeitnah umsetzen. Voraussichtlich ab der ersten Jahreshälfte 2025 können die ersten Bachelorgrade verliehen werden. Aktuell arbeitet die Universität an der Ausgestaltung der Notenberechnung, um die Anforderungen des neuen Gesetzes vollständig umzusetzen. Für alle, die sich genauer über den integrierten Bachelor of Laws an der Universität Bielefeld informieren möchten, gibt es hier alle Details: Webseite zum integrierten Bachelor