Rechtswissenschaft
Innovative Rechtsform für Unternehmen im Bundestag diskutiert
Professorin Dr. Anne Sanders, Professor Dr. Simon Kempny und Team präsentieren Gesetzesentwurf im Bundestag
Am 10. September 2024 stellten Professorin Dr. Anne Sanders und Professor Dr. Simon Kempny von der Universität Bielefeld zusammen mit einem interdisziplinären Team von Fachleuten ihren Gesetzesentwurf zur "Neurechtsreform" im Bundestag vor. Der Entwurf befasst sich mit der Einführung einer neuen Rechtsform für Unternehmen. Dieser Gesetzesentwurf ist das Ergebnis intensiver Forschung und umfangreicher Diskussionen innerhalb der Rechtswissenschaft sowie mit Wirtschaftsexperten. Ziel ist es, den Anforderungen der modernen Wirtschaft gerecht zu werden und gleichzeitig eine rechtssichere Grundlage für innovative Unternehmensmodelle zu schaffen. Die Neurechtsform soll insbesondere den Bedürfnissen von Unternehmen Rechnung tragen, die hybride Geschäftsmodelle verfolgen oder auf neue Marktbedingungen reagieren müssen.
Die vorgeschlagene Rechtsform zielt darauf ab, die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit von Unternehmen zu erhöhen, indem sie eine neue Struktur bietet, die sowohl Aspekte der Kapitalgesellschaft als auch der Personengesellschaft integriert. Dies soll nicht nur die Gründung und das Management von Unternehmen vereinfachen, sondern auch Anreize für nachhaltige und innovative Geschäftspraktiken schaffen. Besonders hervorzuheben ist, dass die Neurechtsform auch ökologische und soziale Kriterien berücksichtigt.
Durch die Integration von nachhaltigen und sozialen Anforderungen in die rechtlichen Rahmenbedingungen sollen Unternehmen motiviert werden, über rein wirtschaftliche Interessen hinaus zu denken und Verantwortung für ihre gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen zu übernehmen.
Die Diskussion im Bundestag drehte sich um die potenziellen Auswirkungen auf die Unternehmenslandschaft in Deutschland sowie um die praktischen Herausforderungen bei der Implementierung der neuen Rechtsform. Die Rechtswissenschaftler*innen beantworteten zahlreiche Fragen und nahmen konstruktive Vorschläge auf, um den Entwurf weiter zu verfeinern.
Der Vorschlag ist ein anschauliches Beispiel dafür, wie wissenschaftliche Forschung und politische Praxis zusammenwirken können, um zukunftsfähige Lösungen für komplexe Probleme zu entwickeln. Der Entwurf könnte weitreichende Folgen für die Unternehmenswelt in Deutschland haben und stellt einen wichtigen Schritt in Richtung eines flexibleren und verantwortungsvoller gestalteten Wirtschaftsrechts dar.