Rechtswissenschaft
Gründungsdekan der Fakultät Jochen Frowein verstorben
Nachruf auf Prof. Dr. Dres. h.c. Jochen Abraham Frowein (1934–2026)
Die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld trauert um ihren Gründungsdekan, Prof. Dr. Dres. h.c. Jochen Abraham Frowein, der am 8. Februar 2026 im Alter von 91 Jahren verstorben ist. Mit ihm verliert die Fakultät eine Persönlichkeit, die ihre frühen Jahre maßgeblich geprägt hat.
(Foto Credit: Maurice Weiss / MPIL)
Jochen Frowein war von 1969 bis 1981 Professor für Staats- und Völkerrecht an der neu gegründeten Universität Bielefeld. In dieser Aufbauphase übernahm er als Gründungsdekan der Fakultät für Rechtswissenschaft zentrale Verantwortung für die organisatorische und inhaltliche Entwicklung des Fachbereichs. Die rechtswissenschaftliche Lehre begann unter provisorischen Bedingungen, so starteten die Lehrveranstaltungen noch vor der Fertigstellung des Universitätshauptgebäudes. Frowein wirkte daran mit, tragfähige Strukturen für Studium, Forschung und Selbstverwaltung zu schaffen. Die Fakultät verlieh ihm später die Ehrendoktorwürde.
Aufbau einer neuen Fakultät und Reform der Ausbildung
Ebenso engagierte sich Frowein in den Anfangsjahren für die Einführung und Umsetzung der einstufigen Jurist*innenausbildung an der Universität Bielefeld. Dieses Reformmodell, das von 1973 bis 1985 praktiziert wurde, verband universitäres Studium und praktische Ausbildung in einem integrierten Konzept, ersetzte die herkömmliche Zweiteilung in Studium und Referendariat und verkürzte die Ausbildungszeit deutlich – um bis zu zwei Jahre. Erst als der Gesetzgeber 1985 zur herkömmlichen Zweiteilung der Ausbildung zurückkehrte, wurde das Bielefelder Modell aufgegeben.
Vor seinem Wechsel nach Bielefeld hatte Frowein eine Professur an der Ruhr-Universität Bochum inne. 1981 folgte er einem Ruf an das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg, das er über viele Jahre leitete. Sein wissenschaftliches Werk lag vor allem im Staats- und Völkerrecht sowie im europäischen Menschenrechtsschutz. Der von ihm geprägte Begriff des „De-facto-Regimes“ fand Eingang in die völkerrechtliche Diskussion.
Tag der Aufnahme des Lehrbetriebs am 17.11.1969
V.l.n.r.: Dekan Prof. Dr. Jochen A. Frowein, Prof. Dr. Günther Dickel, Dr. Herbert Fiedler, Prof. Dr. Eckard Rehbinder, Prof. Dr. Volker Emmerich, Prof. Dr. Winfried Brohm und Prof. Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde. (Foto Credit: Bernhard Preker)
Wissenschaftliches Wirken und internationale Verantwortung
Über die Universität hinaus war Frowein in verschiedenen wissenschafts- und rechtspolitischen Gremien tätig. Von 1972 bis 1975 gehörte er dem Wissenschaftsrat an. Von 1972 bis 2004 war er Mitglied des völkerrechtswissenschaftlichen Beirats des Auswärtigen Amtes. Zudem wirkte er von 1973 bis 1993 in der Europäischen Menschenrechtskommission des Europarates mit, die bis 1998 für die Kontrolle der Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention zuständig war. Im Jahr 2000 zählte er zu den drei Sachverständigen („Weisen“), die im Auftrag der Europäischen Union die politische Entwicklung in Österreich prüften.
Als akademischer Lehrer beeindruckte Frowein durch temperamentvollen Vortrag, Kenntnisreichtum, juristische Präzision und Praxisnähe. Die frühere Richterin des Bundesverfassungsgerichts Prof’in Gertrude Lübbe-Wolff, die zeitweise als Wissenschaftliche Assistentin an seinem Lehrstuhl tätig war, erinnerte an ihn als „Vorbild an strenger Sachlichkeit und Gründlichkeit“. Zugleich habe sie davon profitiert, dass er ihre Bemühung, Familie und wissenschaftliche Arbeit zu verbinden, „vorbehaltlos unterstützt hat“. Diese Verbindung aus fachlicher Genauigkeit und persönlicher Unterstützung prägte sein Wirken auch im universitären Alltag.
Lehrerpersönlichkeit und bleibendes Vermächtnis
Auch nach seiner Emeritierung meldete sich Frowein wiederholt zu völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Fragen zu Wort. Sein Interesse galt insbesondere der Verlässlichkeit staatlichen Handelns und der Bindung politischer Entscheidungen an rechtliche Verpflichtungen. Die Fakultät für Rechtswissenschaft derinnert sich an Jochen Frowein als einen ihrer prägenden Hochschullehrer der Gründungszeit. Sein Beitrag zum institutionellen Aufbau der Fakultät und zur Reform der juristischen Ausbildung bleibt Teil ihrer Geschichte.