Rechtswissenschaft
Professorin Gertrude Lübbe-Wolff in der FAZ über die Richterwahl am BVerfG
Die ehemalige Verfassungsrichterin und Professorin für Öffentliches Recht der Fakultät für Rechtswissenschaft, Prof.'in Dr. Dr. h.c. Gertrude Lübbe-Wolff, hat in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung den Fall Brosius-Gersdorf und das Verfahren der Richterwahl am Bundesverfassungsgericht eingeordnet.
Sie macht deutlich: Richterwahlen sind keine fachliche Prüfung, sondern ein politischer Vorgang, bei dem neben juristischer Qualifikation auch Wertungen und Haltungen eine Rolle spielen. Entscheidend sei, die Kandidatenvorschläge in den Fraktionen gründlich vorzubereiten und gegen Falschinformationen abzusichern.
Eine Rückkehr zur Wahl allein durch den Wahlausschuss hält Lübbe-Wolff für falsch. Die Wahl im Bundestagsplenum sichere die notwendige demokratische Legitimation. Befürchtungen einer „Amerikanisierung“ teilt sie nicht: Das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit verhindere parteipolitische Lagerbildungen und garantiere ausgewogene Besetzungen.
Der Fall Brosius-Gersdorf sei daher keine Systemkrise, sondern eine „ärgerliche Panne“, aus der Lehren für künftige Wahlverfahren gezogen werden müssten.
Vollständiger Artikel: Frankfurter Allgemeine Zeitung (Print, Hauptausgabe) vom 27.08.2025, Seite 11