Rechtswissenschaft
Einordnung aus Bielefeld: Der Fall Marine Le Pen
Im ZDF-heute-Artikel „Le Pens Endspiel um politische Zukunft“ vom 13.01.2026 gibt Professorin Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und interdisziplinäre Rechtsforschung, eine strafrechtliche Einschätzung zum Verfahren gegen Marine Le Pen.
Le Pen wurde wegen der Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt und für mehrere Jahre vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen. Schmitt-Leonardy widerspricht der Darstellung, dieser Wahlausschluss sei politisch motiviert.
Die zugrunde liegende Regelung sei demokratisch legitimiert und Ausdruck des Willens, die Integrität politischer Amtsträger zu schützen. Der Entzug des passiven Wahlrechts sei zudem kein französischer Sonderfall, sondern auch aus dem deutschen Recht bekannt – etwa bei schweren Straftaten oder Korruptionsdelikten.
Der Beitrag verdeutlicht die enge Verknüpfung von Strafrecht, Demokratie und politischer Verantwortung.
Zum vollständigen Artikel: Le Pens Endspiel um politische Zukunft