Rechtswissenschaft
Deutscher Mietgerichtstag: Austausch über aktuelle Entwicklungen unter Bielefelder Vorsitz
Am 13. und 14. März 2026 fand im Kongresszentrum der Westfalenhallen in Dortmund der 28. Deutsche Mietgerichtstag statt. Die Tagung ist das wichtigste Forum für den fachlichen Austausch im Mietrecht in Deutschland und bringt jährlich Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Wissenschaft sowie Verantwortliche der Interessenvertretungen von Vermietern und Mieter als auch der Politik zusammen.
Veranstaltet wird der Mietgerichtstag vom Deutschen Mietgerichtstag e. V. Vorsitzender des Vereins ist Professor Dr. Markus Artz, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung an der Fakultät und Direktor der Forschungsstelle für Immobilienrecht. Die Tagung hat sich in den vergangenen Jahren als zentrale Plattform etabliert, auf der aktuelle Entwicklungen des Mietrechts diskutiert und Impulse für Rechtsprechung und Gesetzgebung gesetzt werden.
„Der Mietgerichtstag lebt vom offenen Austausch zwischen Rechtsprechung, Wissenschaft und Praxis. Gerade im Mietrecht, das viele gesellschaftliche Konfliktlinien berührt, ist dieser Dialog besonders wichtig. Die Diskussionen hier liefern häufig wertvolle Impulse, sowohl für die gerichtliche Praxis als auch für zukünftige gesetzgeberische Entwicklungen“, betont Artz.
Breites Themenspektrum im Programm
Den Auftakt der Tagung bildete ein Eröffnungsvortrag des Bielefelder Konflikt- und Gewaltforschers Prof. Dr. Andreas Zick, der sich mit der Frage beschäftigte, wie ein konstruktiver gesellschaftlicher Dialog gelingen kann: Zwischen Einsturz und Neubau – Anmerkungen eines Konfliktforschers zu den deutschen Zuständen auf dem 28. Mietgerichtstag. Es geht darum, Gelingensbedingungen für die Kommunikation bereitzustellen. Damit setzte der Mietgerichtstag bewusst einen Rahmen für die folgenden fachlichen Diskussionen, die sich mit aktuellen Entwicklungen im Mietrecht befassten.
Auf dem Programm standen unter anderem Fragen der pünktlichen Mietzahlung im modernen Zahlungsverkehr sowie zahlreiche aktuelle Reformüberlegungen zum Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Ergänzt wurden diese Beiträge durch eine Reihe praxisnaher Vorträge und Diskussionen aus der Perspektive von Wissenschaft und Rechtsprechung.
Ein besonderer Schwerpunkt lag auf den Arbeitskreisen, in denen einzelne Themen vertieft diskutiert wurden. Dabei ging es etwa um Fragen der Vergleichsmietenbestimmung durch Gerichte, um Kündigungen wegen Zahlungsrückstands oder um die rechtliche Gestaltung von Wohnraumüberlassungen an Betriebsangehörige.
Auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld waren am Programm beteiligt: Prof.‘in in Dr. Marie Herberger leitete einen Arbeitskreis zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz im laufenden Mietverhältnis und diskutierte mit den Teilnehmenden die rechtlichen Herausforderungen digitaler Technologien im Mietrecht.
Aktuelle Rechtsprechung im Fokus
Der zweite Veranstaltungstag widmete sich insbesondere aktuellen Fragen der Rechtsprechung. Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft sowie Richterinnen und Richter des Bundesgerichtshofs behandelten unter anderem die Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs von Wohnraum oder Schadensersatzfragen im Mietverhältnis. Ein weiterer Beitrag widmete sich der Gewinnabschöpfung bei vorgetäuschter Eigenbedarfskündigung, ein Thema, das in der mietrechtlichen Praxis zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Der Deutsche Mietgerichtstag ist seit vielen Jahren ein zentraler Ort für den fachlichen Austausch im Mietrecht. Die Tagung bringt unterschiedliche Perspektiven zusammen und ermöglicht einen Dialog zwischen Wissenschaft, Rechtsprechung, Verwaltung und anwaltlicher Praxis.
Gerade vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Bedeutung des Wohnens und der politischen Diskussionen über Mietregulierung bleibt der Mietgerichtstag damit ein wichtiger Impulsgeber für die Weiterentwicklung des Mietrechts.