Rechtswissenschaft
Bielefelder Professorin initiiert Erklärung für Rechtsstaat und Demokratie
Knapp 200 Professorinnen und Professoren der Strafrechtswissenschaft setzen ein gemeinsames Zeichen für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Wissenschaft. Mitinitiiert wurde die Erklärung von Professorin Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und interdisziplinäre Rechtsforschung.
Welche Grenzen hat staatliche Macht, und welche Voraussetzungen braucht eine freiheitliche Rechtsordnung? Mit diesen Fragen befasst sich eine gemeinsame Erklärung von knapp 200 Professorinnen und Professoren der Strafrechtswissenschaft, die sich für Rechtsstaat, Demokratie und unabhängige Wissenschaft einsetzen. Zu den Initiatorinnen gehört Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy von der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld. Gemeinsam mit fünf weiteren Strafrechtswissenschaftlerinnen hat sie die Initiative auf den Weg gebracht.
Die Erklärung knüpft an die Hallesche Erklärung aus der Zivilrechtswissenschaft an und ergänzt diese um die Perspektive des Strafrechts, eines Fachs, das sich unmittelbar mit staatlicher Gewalt, individueller Freiheit und den Grenzen staatlichen Strafens auseinandersetzt.
Rechtsstaatlichkeit und unabhängige Justiz stärken
Die Unterzeichnenden betonen, dass Menschenwürde, Grundrechtsbindung, Gesetzmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit staatlichen Strafens, die Unschuldsvermutung und unabhängige Gerichte unverzichtbare Voraussetzungen einer freiheitlichen Rechtsordnung sind. Während Kritik an Gerichten zur rechtsstaatlichen Öffentlichkeit gehöre, untergrabe ihre pauschale Delegitimierung die Grundlagen unabhängiger Rechtsprechung.
Zugleich unterstreicht sie die Bedeutung unabhängiger Forschung und Lehre. Universitäten benötigten institutionelle Unabhängigkeit, verlässliche Finanzierung und Schutz vor politischer Einflussnahme. Auch die juristische Ausbildung trage Verantwortung: Sie solle Studierende zu eigenständiger Urteilsbildung befähigen und für die rechtsstaatlichen Voraussetzungen juristischen Handelns sensibilisieren.
„Die Strafrechtswissenschaft betrifft die Legitimität und die Grenzen staatlicher Gewalt unmittelbar“, erklärt Professorin Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy. „Diese Verantwortung lässt sich nur in wissenschaftlicher Freiheit und mit unabhängiger Forschung wahrnehmen.“
Bielefelder Initiative mit bundesweiter Bedeutung
Neben Schmitt-Leonardy wurde die Erklärung von Prof. Dr. Susanne Beck, Prof. Dr. Stefanie Bock, Prof. Dr. Katrin Höffler, Prof. Dr. Georgia Stefanopoulou und Prof. Dr. Liane Wörner initiiert. Die Beteiligung der Bielefelder Professorin unterstreicht die Rolle der Fakultät für Rechtswissenschaft in einer aktuellen fachwissenschaftlichen und gesellschaftlichen Debatte über die Grundlagen des Rechtsstaats.
Die vollständige Erklärung: Erklärung aus der Strafrechtswissenschaft