Rechtswissenschaft
Bielefelder Professor prüft Bundeshaushalt
Wichtige Weichenstellung für die Ampel-Koalition
Professor Dr. Johannes Hellermann, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht, wurde von der Bundesregierung beauftragt, die Pläne zur Schließung des Milliarden-Lochs im Etat 2025 zu begutachten. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) setzt dabei auf Hellermanns verfassungsrechtliche Expertise. Hellermann hat bis Ende Juli Zeit, sein Gutachten zu den vorgeschlagenen Maßnahmen zu erstellen. Diese umfassen unter anderem die Umstellung von Zuschüssen für Infrastrukturprojekte auf Darlehen sowie die Rückforderung nicht genutzter Mittel von der KfW.
Die verfassungsrechtliche Bewertung durch Hellermann ist von entscheidender Bedeutung, da ein negatives Urteil zu neuen Spannungen innerhalb der Ampel-Koalition führen könnte. Die Ergebnisse seiner Prüfung könnten somit die Zukunft der Regierung beeinflussen. Hellermann betont jedoch, dass er lediglich zur Entscheidungsgrundlage beitragen möchte.
Der Bundeshaushalt weist ein Defizit von 17 Milliarden Euro auf, das durch erhöhte Steuereinnahmen und nicht genutzte Mittel reduziert werden soll. Zur Deckung der verbleibenden 8 Milliarden Euro hat die Bundesregierung Pläne entwickelt, deren verfassungsrechtliche Zulässigkeit Hellermann prüfen muss.
Die Regierung plant, Investitionen in Straßen und Schienen durch Darlehen statt Zuschüsse zu finanzieren, was jedoch kritisch betrachtet wird, da diese Schulden nicht auf die Schuldenbremse angerechnet würden. Weitere Vorschläge umfassen die Rückholung ungenutzter Mittel der KfW für die Energiepreisbremse, was verfassungsrechtlich ebenfalls umstritten ist.
Hellermann wird die verschiedenen Maßnahmen unter Berücksichtigung der Schuldenbremse prüfen. Dabei vertritt er eine weniger strikte Interpretation der Schuldenbremse, die angesichts der Notwendigkeit öffentlicher Investitionen hinterfragt werden sollte. Die Koalition wartet gespannt auf das Gutachten, dessen Ergebnis bedeutende politische Folgen haben könnte.
Mehr dazu im Artikel in der Neuen Westfälischen vom 24.07.2024.