Rechtswissenschaft
Berufung in Expertenkommission des Bundesfinanzministeriums
Prof. Dr. Johannes Hellermann, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Fakultät für Rechtswissenschaft, ist vom Bundesministerium der Finanzen in eine Expertenkommission zur Modernisierung der Schuldenregel des Grundgesetzes berufen worden.
Die vom Bundesministerium der Finanzen eingesetzte Kommission besteht aus 15 unabhängigen Expert*innen aus Wissenschaft und Praxis. Ihre Aufgabe: Vorschläge für eine Reform der Schuldenregel zu entwickeln. Ziel ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die langfristig sowohl Investitionen in zentrale Zukunftsaufgaben ermöglichen als auch die Solidität öffentlicher Finanzen gewährleisten.
Mit der Berufung von Prof. Dr. Johannes Hellermann bringt ein Experte für Finanz- und Steuerrecht die Perspektive der Bielefelder Rechtswissenschaft in die bundespolitische Debatte ein. Seine Forschungsschwerpunkte liegen seit vielen Jahren im Bereich des Finanzverfassungsrechts, insbesondere im Spannungsfeld von staatlicher Haushaltsdisziplin, Steuererhebung und Finanzierung öffentlicher Aufgaben.
Die Arbeit der Kommission ist von besonderer Bedeutung: Angesichts aktueller Herausforderungen – von der Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft über die Digitalisierung bis zur Stärkung der Infrastruktur – stellt sich die Frage, wie das Grundgesetz künftig eine verlässliche Balance zwischen Handlungsfähigkeit des Staates und finanzieller Stabilität sichern kann.