Rechtswissenschaft
75 Jahre Bundesverfassungsgericht – Eine Verbindung zwischen Karlsruhe und Bielefeld
Am 28. September 1951 wurde das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe feierlich eröffnet. 75 Jahre später gehört es zu den prägenden Institutionen der Bundesrepublik. Als Verfassungsorgan und Gericht wacht es über die Einhaltung des Grundgesetzes, schützt die Grundrechte und entscheidet über zentrale Fragen des Verhältnisses zwischen Staat, Gesellschaft und Individuum.
Seine Geschichte ist zugleich eine Geschichte der Bundesrepublik. Mit Entscheidungen wie dem Lüth-Urteil von 1958, dem Fernseh-Urteil von 1961 oder zahlreichen Grundrechtsentscheidungen hat das Gericht maßgeblich geprägt, wie das Grundgesetz im politischen und gesellschaftlichen Alltag verstanden wird. Dabei reicht seine Bedeutung weit über die juristische Fachwelt hinaus: Das Bundesverfassungsgericht ist eine der zentralen Institutionen des deutschen Verfassungsstaates.
Eine besondere Verbindung nach Bielefeld
Auch die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld ist mit dieser Geschichte eng verbunden. Mehrere ihrer Professoren wurden im Laufe der Jahrzehnte zu Richtern des Bundesverfassungsgerichts berufen.
Dazu gehören Prof. Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde, der dem Gericht von 1983 bis 1996 angehörte, Professor Dr. Dieter Grimm, Bundesverfassungsrichter von 1987 bis 1999, Professor Dr. Udo Steiner, Richter des Ersten Senats von 1995 bis 2007 und Professor Dr. Hans-Jürgen Papier, der von 1998 bis 2010 Richter und von 2002 bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts war sowie Prof'in. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff, emeritierte Professorin für Öffentliches Recht, war von 2002 bis 2014 Mitglied des Zweiten Senats.
Dass mehrere Rechtswissenschaftler*innen aus Bielefeld den Weg nach Karlsruhe genommen haben, spricht für die Verankerung der Fakultät in der Staats- und Verfassungsrechtswissenschaft. Das Jubiläum des Bundesverfassungsgerichts ist damit auch ein Anlass, auf diese besondere Verbindung zwischen Karlsruhe und Bielefeld zu verweisen.
75 Jahre nach seiner Gründung steht das Gericht erneut vor grundlegenden Fragen: Wie kann es seine Rolle als Hüter des Grundgesetzes in einer zunehmend polarisierten Gesellschaft wahrnehmen? Wie lässt sich seine Unabhängigkeit sichern und zugleich seine demokratische Legitimation stärken? Die Auseinandersetzung mit diesen Fragen gehört zu den zentralen Aufgaben der Verfassungsrechtswissenschaft und damit auch zu einem Forschungsfeld, das an der Fakultät eine wichtige Rolle spielt.