Rechtswissenschaft
63. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2025
Professor Dr. Ansgar Staudinger erneut zum Präsidenten gewählt
Vom 29. bis 31. Januar 2025 fand in Goslar der 63. Deutsche Verkehrsgerichtstag statt – ein bedeutendes Forum, das Jahr für Jahr Expert*innen aus Justiz, Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Versicherungswesen zusammenbringt. Dabei konnten dieses Jahr 1923 Teilnehmende begrüßt werden, die sich mit den aktuellen Themen des Verkehrsrechts auseinandergesetzt haben. Die Veranstaltung dient als Impulsgeber für künftige gesetzgeberische Entwicklungen im Verkehrsrecht.
Zu Beginn des Verkehrsgerichtstag stand die Wiederwahl von Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld, zum Präsidenten des Deutschen Verkehrsgerichtstags auf dem Programm. Damit wird Ansgar Staudinger die Präsidentschaft für weitere fünf Jahre fortführen und die Diskussionen sowie Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags weiterhin maßgeblich mitgestalten.
„Ich danke für das Vertrauen und freue mich, die Arbeit des Deutschen Verkehrsgerichtstags auch in den kommenden Jahren fortzuführen. Unser Ziel bleibt es, wissenschaftlich fundierte und praxisnahe Impulse für die Weiterentwicklung des Verkehrsrechts zu setzen – zum Wohle aller Verkehrsteilnehmer.“, so Prof. Dr. Ansgar Staudinger über die erfolgreiche Wiederwahl.
Acht richtungsweisende Arbeitskreise
Die thematische Vielfalt des Verkehrsgerichtstags zeigt sich in den insgesamt acht Arbeitskreisen, in denen aktuelle und zukunftsweisende Fragen des Verkehrsrechts behandelt wurden. Die diesjährigen Themen waren:
- Cannabis-Missbrauch im Straßenverkehr – Konsequenzen der (Teil-) Legalisierung
- MPU-Vorbereitung unter der Lupe – Besteht Regulierungsbedarf?
- Hinterbliebenengeld und Schockschaden – Hat sich das 2017 eingeführte Hinterbliebenengeld bewährt?
- Die „sieben Todsünden“ des § 315c StGB auf dem Prüfstand – Wenn Strafbarkeit vom Zufall abhängt
- Kfz-Schadensgutachten: Gut ist nicht genug! – Qualität der Gutachten auf dem Prüfstand
- Fußgänger im Straßenverkehr – Opfer oder Täter? – Sicherheit durch Infrastruktur, Sanktion und Prävention
- Fahrtüchtigkeitstest der Polizei – Fahrsicherheit vs. Fahreignung?
- Aktuelle Probleme bei Fahrgastrechten im Schienenersatzverkehr – Wer ist gegenüber den Fahrgästen verantwortlich?
Die Ergebnisse dieser Arbeitskreise dienen oftmals als Grundlage für neue Gesetzgebungsverfahren und beeinflussen somit maßgeblich die Gestaltung des Verkehrsrechts in Deutschland.
Empfehlungen der Expertenrunden
Viel beachtetes Thema war der Cannabis-Missbrauch im Straßenverkehr. Besonders der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol beim Fahren, der künftig verboten werden soll. Derzeit ist das Fahren mit beiden Substanzen erlaubt, solange die Grenzwerte nicht überschritten werden. Die Experten forderten verbesserte Drogenschnelltests und eine klarere Regelung zum Führerscheinentzug nach der ersten Drogenfahrt.
Ein anderes Thema war die Erleichterung für Kommunen, Tempo-30-Zonen innerorts selbst festzulegen. Dabei sollen Geschwindigkeitsvorgaben weiterhin in der Verantwortung der Kommunen liegen. Der Schutz von Fußgängern soll durch mehr Geschwindigkeitsbegrenzungen, ein besseres Fußwegenetz und mehr Zebrastreifen verstärkt werden.
Weiterhin sprachen sich die Fachleute für einheitliche Qualitätsstandards bei Fahrtüchtigkeitstests und die Einführung eines eigenen Berufsbilds für Kfz-Sachverständige aus. Zudem soll eine Positivliste für Anbieter von Vorbereitungskursen zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) erstellt werden, um vor unseriösen Angeboten zu schützen.
Ein besonderes Highlight: Studierende der Universität Bielefeld vor Ort
Ein besonderes Angebot war auch in diesem Jahr die Möglichkeit für zehn Studierende der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld, am Verkehrsgerichtstag teilzunehmen. Die Studierenden erhielten exklusive Einblicke in die Diskussionen, konnten Fachvorträgen renommierter Experten lauschen und wertvolle Kontakte für ihre berufliche Zukunft knüpfen.
So berichtet Jura-Student Christopher Kiehm: „Ich habe die Veranstaltung als ein großes Branchentreffen aller wichtigen Akteure, welche sich mit dem Verkehrsrecht auseinandersetzen wahrgenommen. Dabei sind sie am Puls der Zeit, hinsichtlich der Themen, die sie dort diskutieren. Ich persönlich nehme aus der Veranstaltung ein viel besseres Verständnis für das Verkehrsrecht mit, ich hatte und habe hier auch immer neben dem Studium Berührungspunkte gehabt.“
Luisa Köllner, ebenfalls Jura-Studentin, nimmt folgende Erfahrung mit: "Die Teilnahme am 63. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar war für mich eine äußerst bereichernde Erfahrung, da ich wertvolle Einblicke in aktuelle praxisrelevante Rechtsfragen im Verkehrsrecht gewinnen konnte. In diesem Rahmen hatte ich die Möglichkeit, den Arbeitskreis III zum Hinterbliebenengeld und Schockschaden zu besuchen sowie einen Einblick in den Arbeitskreis IV zu den ‚Sieben Todsünden‘ des § 315c StGB zu erhalten. Besonders beeindruckt hat mich der interdisziplinäre Austausch zwischen Experten aus verschiedenen Bereichen, der mir neue Perspektiven auf die Herausforderungen und Entwicklungen in diesem Rechtsgebiet eröffnet hat."
Die Fakultät für Rechtswissenschaft gratuliert Prof. Dr. Ansgar Staudinger zur Wiederwahl und freut sich, dass auch in diesem Jahr Studierende von diesem bedeutenden Forum profitieren konnten. Der 63. Deutsche Verkehrsgerichtstag hat erneut bewiesen, dass er eine zentrale Rolle bei der Entwicklung des deutschen Verkehrsrechts spielt.