Pressemitteilungen
Substantielle Informationen frühestens im Laufe der nächsten Woche (Nr. 180/2009)
Universität Bielefeld erhält Auskunft von der Staatsanwaltschaft Köln
Im Hinblick auf die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Köln zu Unregelmäßigkeiten bei Promotionen an Hochschulen in Deutschland hat die Universität Bielefeld telefonische Auskunft von der Staatsanwaltschaft Köln erhalten. Der Hochschulleitung wurde mitgeteilt, dass es wahrscheinlich einen Fall an der Universität Bielefeld geben wird. Weitere Angaben wurden jedoch nicht gemacht, da die Ermittlungen derzeit noch andauern. Frühestens im Laufe der nächsten Woche (36. KW) würden etwaige Daten mitgeteilt, so die Staatsanwaltschaft Köln.
Die Universität Bielefeld hat ein großes Interesse an einer zügigen Aufklärung. Daher hat sie der Staatsanwaltschaft ihre Unterstützung angeboten. Mögliche akademische, dienst- oder personalrechtliche Verfahren kann die Hochschulleitung jedoch erst in Gang setzen, wenn ihr substanzielle Informationen durch die Staatsanwaltschaft vorliegen.
Die Hochschulleitung der Universität Bielefeld hatte am vergangenen Wochenende aus den Medien erfahren, dass an zahlreichen deutschen Hochschulen wissenschaftliches Personal (laut Presseberichten insbesondere Honorarprofessoren, Privatdozenten) bei der Durchführung von Promotionsvorhaben Entscheidungen getroffen haben sollen, die möglicherweise straf- oder disziplinarrechtlich relevant sind. Im Rahmen dieser Berichterstattung wurde unter anderem auch die Universität Bielefeld genannt. Die Universität Bielefeld war von der Staatsanwaltschaft Köln bis dahin über Ermittlungen gegen Personal der Universität nicht informiert worden. Daher hat sich die Hochschulleitung unverzüglich aktiv am Montagvormittag (24. August) telefonisch mit der Staatsanwaltschaft Köln in Verbindung gesetzt, um Informationen über die Hintergründe der Presseberichte zu erfahren. Der in diesem Telefongespräch genannte zuständige Ansprechpartner war am Montag nicht erreichbar. Am Dienstag (25. August) wurde die Staatsanwaltschaft erneut telefonisch kontaktiert und anschließend auch schriftlich per FAX aufgefordert, Informationen zum aktuellen Ermittlungsstand mitzuteilen. Neben der erfolgten telefonischen Auskunft hat die Staatsanwaltschaft Köln auch zugesagt, die Ermittlungen schnellstmöglich voranzutreiben, um so für rasche Aufklärung zu sorgen.