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Die Bedeutung von Cicero für das heutige Staatsverständnis (Nr. 42/2005)
Cicero gilt in der republikanischen Ideengeschichte als der restaurative Mahner in der Endphase der römischen Republik, der modelltheoretisch nur in geringem Maße an die Gegenwart anschlussfähig zu sein scheint. Dieser Unterschätzung des antiken Republikanismus wollen die Teilnehmer einer Tagung, die vom 28. Februar bis zum 2. März im Zentrum für interdisziplinäre Forschung (ZiF) der Universität Bielefeld stattfindet, entgegen arbeiten. Die Tagung "Res publica und Demokratie - die Bedeutung von Cicero für das heutige Staatsverständnis" wird geleitet von Emanuel Richter, Helmut König (beide Aachen) und Rüdiger Voigt (München).
Nach Ansicht der Konferenzleiter lässt sich Cicero "produktiv für die Klärung von drängenden politischen und staatstheoretischen Gegenwartsfragen neu erschließen und auswerten: zum Beispiel für eine konzeptionell aufgefrischte und erweiterte republikanische Modellbildung im Spannungsbogen von Konstitutionalismus und partizipativer sowie deliberativer Demokratie, für die Auseinandersetzung mit dem moralischen Selbstverständnis politischer Eliten und den tragenden Elementen einer politischen Ethik, für das Verhältnis von Zivilgesellschaft und staatlichen Institutionen".
Die interdisziplinäre Konferenz hat sich zum Ziel gesetzt, diese modelltheoretische und wirkungsgeschichtliche Rekapitulation zu vollziehen. Sie bedient sich des fachlichen Potentials von Althistorikern und Politikwissenschaftlern, Philosophen und Sprachwissenschaftlern, um Ciceros Stellenwert innerhalb der republikanischen Modelltheorie neu zu bestimmen und seine Bedeutung für das heutige Staatsverständnis auszuloten.
Weitere Informationen unter: www.uni-bielefeld.de/ZIF/AG/2005/02-28-Richter.html. Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Veranstaltungsleitung: Prof. Dr. Emanuel Richter, Telefon 0241/ 802 5414; richter@ipw.rtwh-aachen.de, Tagungsbüro des ZiF: Marina Hoffmann, Tel. (0521) 106 2768.
Link: http://www.uni-bielefeld.de/ZIF/AG/2005/02-28-Richter.html