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Wichtige Informationen zum 3G-Nachweis

Veröffentlicht am 5. Oktober 2021, 12:12 Uhr

Für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen gilt aktuell die 3G-Regel – Sie müssen also für jede Lehrveranstaltung in Präsenz nachweisen, dass Sie geimpft, genesen oder getestet sind. Wir bitten Sie ausdrücklich, sich bereits vor Studienstart impfen zu lassen.

ACHTUNG: Der 3G-Nachweis erfolgt über einen entsprechenden Aufkleber auf Ihrer Uni-Card. Diesen erhalten Sie im Testzentrum im X-Gebäude des Campus ab dem 4. Oktober 2021. Der Einlass in Lehrveranstaltungen ohne einen gültigen Aufkleber auf Ihrer Uni-Card ist nicht zulässig. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Meldung vom 29. September 2021 zu den aktuellen Coronavirus-Regelungen.

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