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Gesundheit Aktuell

PSG II: Reform der Pflegeversicherung auf der Grundlage eines IPW-Konzepts

Veröffentlicht am 19. November 2015, 13:47 Uhr

Am vergangenen Freitag hat der Bundestag das zweite Pflegestärkungsgesetz beschlossen, mit dem der Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung wesentlich verbessert wird. Seit 2006 wurde diese wichtige Reform von mehreren Expertengruppen vorbereitet.

Die fachlichen Grundlagen hat das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (IPW) geliefert: „Die Empfehlungen und Methoden, die wir in den Jahren 2006 und 2007 erarbeitet haben, sind fast ohne Veränderungen vom Gesetzgeber beschlossen worden“, so Dr. Klaus Wingenfeld Geschäftsführer des IPW. „Es gibt künftig fünf statt drei Stufen der Pflegebedürftigkeit. Leistungsansprüche werden nicht mehr nach Pflegeminuten bei wenigen Alltagsverrichtungen bemessen. Es zählt vielmehr die Selbständigkeit im Umgang mit Krankheitsfolgen in allen wesentlichen Lebensbereichen“. Profitieren werden vor allem dementiell Erkrankte, pflegebedürftige Kinder, chronisch Kranke im jüngeren Erwachsenenalter und Menschen mit geringem Hilfebedarf. „Die Reform ist auch ein Meilenstein für die Pflegewissenschaft“, so Institutsdirektorin Prof. Doris Schaeffer. „Es ist das erste Mal, dass die Politik pflegewissenschaftliche Konzepte und Empfehlungen nutzt, um so grundlegende Entscheidungen über das pflegerische Versorgungssystem zu treffen“.

Das IPW hat auch, gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Westfalen‐Lippe, das neue Begutachtungsverfahren entwickelt, das ab dem Jahr 2017 eingesetzt werden soll. Die Vorbereitungen für den Übergang sind bei den Medizinischen Diensten schon angelaufen.

Der Bundestag brachte mit dem Pflegestärkungsgesetz noch ein anderes Konzept des IPW auf den Weg: Zur Qualitätsbewertung in Pflegeheimen soll zukünftig ein Ansatz verwendet werden, den das Institut 2009/2010 im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums entwickelt hat. Im Mittelpunkt steht dabei die Beurteilung von Pflegeergebnissen, also die Frage, was die Pflege beim Bewohner bewirkt. Ein ähnlicher Ansatz soll nach dem Willen des Gesetzgebers auch für ambulante Pflegedienste entwickelt werden.

Das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld wurde im Jahr 1995 gegründet und begeht somit in diesem Jahr sein 20jähriges Jubiläum. Es wird vom Land Nordrhein‐Westfalen institutionell gefördert.

Gesendet von R. Samson in Allgemein
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