Abt. Geschichtswissenschaft
Praktika am Deutschen Historischen Institut Paris
Liebe Studierende,
das Deutsche Historische Institut Paris vergibt Praktika zur Mitarbeit in der Wissenschaft, Bibliothek, Redaktion, Verwaltung, Veranstaltungsorganisation, Öffentlichkeitsarbeit und IT. Einige dieser Bereiche können sicherlich spannend für euch sein!
Dauer:
Die Praktikumsdauer beträgt in der Regel mindestens zwei Monate bei je fünf Arbeitstagen pro Woche (35 Stunden Wochenarbeitszeit); in der Regel kann der gesamte Stundenumfang des Praktikums 308 Stunden nicht überschreiten.
In Paris lebende Studierende können sich um ein so genanntes studienbegleitendes Praktikum bewerben. In diesem Fall kann die Dauer des Praktikums, bei zwei Arbeitstagen pro Woche (14 Stunden), mehr als 3 Monate betragen.
So genannte »Nachpraktika« werden an Bewerber/innen mit abgeschlossenem Studium nur unter besonderen Voraussetzungen und nur in Ausnahmefällen vergeben.
Für Schüler/innen und angehende Studierende stehen keine Praktikumsplätze zur Verfügung.
Voraussetzungen und Hinweise:
Kenntnis der französischen Sprache und EDV-Praxis (bei Bibliothekspraktikanten möglichst auch RAK-WB) werden vorausgesetzt.
Die Praktikanten/innen müssen für die Zeit des Praktikums an ihrer Hochschule oder in einem Ausbildungsgang immatrikuliert sein. Eine Zugehörigkeit zu einer Krankenversicherung im Heimat- oder Studienland und der Vorweis einer Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung.
Praktikanten/innen müssen andere Tätigkeiten und weitere Vertragsverhältnisse bei der Bewerbung angeben. Eine weitere bezahlte Nebentätigkeit ist in der Regel nicht möglich.
Die Max Weber Stiftung gewährt bei Praktika, ab einer Länge von einem Monat und bis zur maximalen Dauer (308 Stunden), eine Aufwandspauschale von 450 Euro. Auf Antrag und bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen gewährt der DAAD eine weitere finanzielle Unterstützung. Kosten im üblichen Rahmen, die im Zusammenhang mit dem Praktikum anfallen können, z. B. Fahrtkosten zu Bibliotheken o.ä. / Leserkartengebühren, Fotokopierkosten in Archiven, werden dem/den Praktikanten/innen erstattet. Bei Bedarf und Möglichkeit wird Praktikanten/innen ein Gästezimmer im Institut für die gesamte Dauer des Praktikums zur Verfügung gestellt. Das Gästezimmer des Instituts wird mit den geltenden Sachbezugswerten (ab 1.1.2021: 201,45 Euro monatlich) auf die Aufwandspauschale oder Vergütung angerechnet. Die Praktikanten/innen werden im Institut fachlich dem wissenschaftlichen Dienst, der Bibliothek, der Verwaltungsleitung, der Veranstaltungsorganisation oder dem Bereich der Öffentlichkeitsarbeit bzw. dem IT-Management oder der Redaktion zugewiesen und dort von einer durch den Direktor benannten Person angeleitet.
Mit Annahme des Praktikums verpflichtet sich der/die Praktikant/in:
- seinen Aufenthalt am Institut für den vorgesehenen Zweck zu nutzen, der Institutsverwaltung alle Umstände mitzuteilen, die für die Durchführung des Praktikums von Bedeutung sein können,
- die allgemeinen Institutsregeln anzuerkennen und zu befolgen,
- sich am ersten und letzten Werktag des Praktikumszeitraums bei der Direktion, der Leitung der Bibliothek und der Verwaltungsleitung zu melden.
Die Auswahl der Praktikanten/innen obliegt alleine der Institutsleitung und erfolgt in der Regel für das folgende Kalenderjahr im Oktober des laufenden Jahres. Bewerbungsfrist ist der 15. September. Soweit darüber hinaus noch freie Plätze verfügbar sind, werden Praktika auch nach den vorgenannten Terminen vergeben. Ein Anspruch des/der Bewerbers/in auf Gewährung eines Praktikums besteht nicht. Die Praktikumsbewilligung kann jederzeit widerrufen werden, wenn triftige Gründe vorliegen. Am Ende des Praktikums wird eine Praktikumsbescheinigung ausgestellt. Die Rechte an Texten und anderen Arbeiten, die im Rahmen des Praktikums angefertigt wurden, liegen beim DHIP.
Anträge auf Bewilligung eines Praktikums sind an das Sekretariat des DHIP zu richten und müssen folgende Angaben enthalten:
- Studiengang und Studienzeit (Semester, Hochschule) oder Ausbildungsstand (Ausbildungsjahr, Ausbildungsort sowie Ausbildungsträger)
- eigene Interessens- und Forschungsschwerpunkte
- ob das Praktikum in der Studienordnung zwingend vorgeschrieben ist und ob es im Rahmen einer Convention de Stage mit einer französischen Einrichtung absolviert wird.
- ein Lebenslauf, aus dem die persönlichen Verhältnisse sowie der schulische und berufliche Werdegang ersichtlich sind
- ein Passfoto
- einfache unbeglaubigte Zeugniskopien
- Kopie der Immatrikulationsbescheinigung oder Ausbildungsnachweis Max Weber Stiftung/DHIP – Praktikumsordnung Stand: Januar 2021
- sofern zutreffend ein Hinweis über Nebentätigkeiten
- ein Nachweis über die Zugehörigkeit zu einer Krankenkasse im Heimat- oder Studienland (Europäische Krankenversicherungskarte, Sozialversicherungsausweis bzw. eine private Auslandskrankenversicherungsbescheinigung)
- eine Auskunft über bisherige in der Max Weber Stiftung absolvierte Praktika
Bei Praktikumsbeginn sind vorzulegen:
- eine Kopie des Reisepasses/ Personalausweises jeder Nationalität
- den Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
- eine Erklärung über andere, während des Jahres durchgeführte Praktika und Beschäftigungsverhältnisse
- soweit möglich eine Bescheinigung über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)