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Von Stundenplänen, Veranstaltungsüberschneidungen und der Teilnahme an Lehrveranstaltungen

Veröffentlicht am 21. Mai 2019, 12:47 Uhr

Bei einer Auswertung der Veranstaltungsbelegung im eKVV haben wir gesehen, das einige Studierende zeitgleich stattfindende Veranstaltungen im eKVV in Ihrem Stundenplan gespeichert haben. Diese Studierenden werden jetzt angeschrieben und dazu aufgefordert, die Überschneidung zu beheben.

Warum ist uns das wichtig?

Die Universität Bielefeld bietet ihren Studierenden einige Freiheiten beim Belegen von Veranstaltungen. Das sind Freiheiten, über die andere Universitäten oft staunen. Wer sich für eine Veranstaltung interessiert, kann diese in den Stundenplan aufnehmen und die Veranstaltung so belegen. Genauso einfach lassen sich Veranstaltungen auch wieder entfernen. Wir prüfen dabei nicht, ob eine Studentin diese Veranstaltung überhaupt schon studieren "darf" - ob sie also alle nötigen Vorbedingungen erfüllt hat. Wir richten auch keine strikten Fristen ein, an die sich ein Student bei der Anmeldung halten muss. Und wir prüfen auch nicht, ob sich gleichzeitig schon eine andere Veranstaltung im Stundenplan befindet um "Doppelbelegungen" unmöglich zu machen.

Mit den genannten Freiheiten gehen aber auch Pflichten einher. Eine Pflicht besteht darin, dass Studierende am Lehrgeschehen teilnehmen und das Ihre zum Gelingen der Veranstaltung beitragen. Lehrende erwarten, dass die Personen, die auf der Teilnahmeliste einer Veranstaltung stehen, dieselben sind wie die, die auch in der Veranstaltung sichtbar sind. Die Teilnahmelisten steuern den Zugriff auf Lernraum und LernraumPlus, sind Grundlage der Mailverteiler und für Lehrende ein wichtiges Werkzeug bei der Leistungsbuchung.

Studierende, die Veranstaltungen im Stundenplan haben, ohne an diesen Veranstaltungen teilzunehmen, machen diese Listen unzuverlässig. In zwei zeitgleich stattfindenden Veranstaltungen auf der Teilnahmeliste zu stehen, kann nicht funktionieren - denn Niemand kann gleichzeitig an zwei Orten sein. Die Gründe, warum es doch einmal nötig sein kann, eine Veranstaltung zu belegen, an der man nicht teilnehmen kann, sind wenige. In diesem Fall ist es ganz entscheidend, sich mit den Lehrenden der Veranstaltung zu besprechen und zu klären, ob eine Ausnahme möglich ist!

Wir möchten die oben genannten Freiheiten gern bewahren, denn sie passen gut zur Bielefelder Universität. In diesem Sinne appellieren wir an alle Studierenden, ihren Stundenplan so zu gestalten, dass dort nur die Veranstaltungen enthalten sind, an denen sie teilnehmen. Und daran zu denken, dass Niemand an zwei Orten gleichzeitig sein kann!

Gesendet von Tiemann in eKVV
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