Barrierefrei
Neue Handreichungen verfügbar: Barrierefreiheit in der Beschaffung
Die digitale Barrierefreiheit von Softwares und Webseiten ist essenziell, um die aktive Teilhabe aller Mitarbeitenden in der Verwaltung zu gewährleisten. Dazu gehört, das Thema Barrierefreiheit bereits im Einkauf von Software zu berücksichtigen.
Um einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Gesetze zur Einhaltung digitaler Barrierefreiheit zu geben und Beschaffende dabei zu unterstützen, Barrierefreiheit im Einkauf zu berücksichtigen, hat das Kompetenzzentrum barrierefreie digitale Hochschulverwaltung.NRW mehrere Handreichungen erstellt.
Diese enthalten zwei Checklisten mit Punkten, die vor und während der Beschaffung von Software sowie bei der Einholung und Überprüfung von Angeboten beachtet werden sollten. Zusätzlich steht eine Selbstauskunft zur Verfügung, die Hersteller*innen vorgelegt werden kann, damit sie Angaben zu der Barrierefreiheit ihres Produktes machen. Ergänzend wurde eine Übersicht über die wichtigsten gesetzlichen Rahmenbedingungen erstellt.
Alle Handreichungen wurden rechtlich von einem Anwalt geprüft. Sie stehen auf der Webseite des Kompetenzzentrums zur Verfügung.
Bei Fragen oder Anmerkungen steht das Kompetenzzentrum jederzeit per E-Mail zur Verfügung.