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STUDIEREN AB 50: Informationen zum Wintersemester 2021/22 und zur Rückmeldung

Veröffentlicht am 20. August 2021, 10:02 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

gern möchte wir Sie über die Rückmeldung zum Wintersemester 2021/22 informieren.

Hinsichtlich der Pandemie-Situation sind wir zurzeit optimistisch, denn viele Personen konnten sich bereits impfen lassen.

Die Universität plant grundsätzlich, im Wintersemester wieder so viel Präsenzveranstaltungen wie möglich anzubieten. Dabei hat jedoch die Verhinderung von Infektionen und damit der Schutz der Gesundheit von Studierenden und Beschäftigten größte Priorität.

Die Planung baut auf drei Säulen auf: Präsenz-, Online- und Hybridlehre (d.h. synchrone Präsenz- und Online-Veranstaltungen). Es gilt bei Präsenzveranstaltungen weiterhin, Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten und auch, dass je nach Verlauf der Pandemie mit Anpassungen gerechnet werden muss.

Für die Teilnahme an STUDIERERN AB 50 ist seitens der Studierenden daher auch im kommenden Wintersemester eine technische Ausstattung erforderlich, d.h. eine Internetverbindung, ein PC, Laptop oder Tablet mit Kamera und Mikrofon.

Die Veranstaltungen des Wintersemesters beginnen ab dem 11. Oktober 2021 und enden am 04. Februar 2022. Es sind bereits über 500 Veranstaltungen im elektronischen Vorlesungsverzeichnis (eKVV) des Wintersemesters eingestellt, das Sie über die Seite von STUDIEREN AB 50 https://www.uni-bielefeld.de/studieren50 erreichen. Bis zum Studienbeginn werden hier sukzessive weitere Veranstaltungen veröffentlicht.

 

Informationen zur Rückmeldung, wenn Sie im Sommersemester 2021 eingeschrieben waren:

 

Sofern Sie im Sommersemester 2021 bei STUDIEREN AB 50 eingeschrieben waren, dann erfolgt Ihre Rückmeldung zum Wintersemester 2021/22 allein durch die Überweisung des Gasthörerbeitrags in Höhe von 100 Euro.

Im Verwendungszweck der Überweisung geben Sie bitte 20212 ein und unmittelbar danach, d.h. ohne Leerzeichen, Ihre Gasthörernummer (zur Erläuterung: 20212 steht für Wintersemester 2021/22).

Bitte geben Sie den Verwendungszweck unbedingt ohne Zusätze an (wie "Nr", „Verwendungszweck" oder "Name"), da Ihr Geld sonst nicht verbucht werden kann und eine Rückmeldung zum Wintersemester 2021/22 NICHT möglich wäre.

 Die Kontoverbindung der Universität Bielefeld lautet:

Name:               Universitaet Bielefeld

IBAN:               DE 24300 50000 00000 61432

BIC:                 WELADEDDXXX

Bank:                Ld Bk Hess-Thür Gz Dus

Verwendungszweck:   20212IhreGasthörernummer

Betrag:                          100,00 Euro

 

Diese Daten können Sie auch der Homepage der Universität Bielefeld entnehmen unter: https://www.uni-bielefeld.de/bankdaten

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Rückmeldung bis Ende August 2021 vorzunehmen. Die allgemeine Rückmeldefrist endet am 15. November 2021.

Sobald die Zahlung des Gasthörerbeitrags auf dem o.g. Konto verbucht ist, können Sie Ihre Gasthörerbescheinigung im Portal der Universität Bielefeld einsehen und selbst ausdrucken. Gehen Sie dazu auf die Seite www.uni-bielefeld.de/hochschulportal und loggen Sie sich dort unter „Mein Studium (bereits eingeschrieben)“ mit Ihrer Gasthörernummer und Ihrem Passwort ein.

Ein Versand der Gasthörerbescheinigungen erfolgt nicht.

 

Haben Sie im Sommersemester 2021 pausiert und waren nicht eingeschrieben, so bitten wir Sie, sich mit dem Antrag auf Zulassung wieder anzumelden. Das Formular finden Sie auf der Hauptseite von STUDIEREN AB 50: https://www.uni-bielefeld.de/studieren50 und im Downloadbereich des Angebots.

Nachdem Ihr Antrag eingegangen ist, erhalten Sie ein Schreiben des Studierendensekretariats mit Ihren Zugangsdaten und der Bitte, den Gasthörerbeitrag zu überweisen.

 

So drucken Sie Ihre Gasthörerbescheinigung aus:

Rufen Sie die Seite des Online-Portals auf: www.uni-bielefeld.de/hochschulportal und klicken Sie Mein Studium (bereits eingeschrieben) an.

Sie werden dann weitergeleitet zur „BIS Anmeldung“ und loggen sich dort mit Ihrer Gasthörernummer (BIS-Benutzername) und Ihrem Passwort ein.

Dann nutzen Sie den Reiter „Mein Studium / Studienservice“. Anschließend folgen Sie bitte dem Karteireiter „Bescheinigungen“. Hier finden Sie Ihre Gasthörerbescheinigung zum Ausdruck.

 

Sollten Sie Fragen zum Rückmeldeverfahren haben, so wenden Sie sich bitte gern an unser Beratungsbüro, Telefon 0521 / 106 4562; Email: studierenab50@uni-bielefeld.de

 

Sie erreichen das Beratungsbüro montags bis donnerstags von 10 bis 12 Uhr.

Sie erhalten ebenfalls Hilfe und Unterstützung bei der Service-Hotline des Studierendensekretariats

unter Telefon 0521 / 106 - 6666 sowie per E-Mail an studsek@uni-bielefeld.de

 

Bitte beachten Sie auch den Downloadbereich von STUDIEREN AB 50. Dort stehen Ihnen ausgewählte Informationen zur Verfügung:

 

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte gern jederzeit an uns.

 

Wir wünschen Ihnen eine angenehme veranstaltungsfreie Zeit und freuen uns mit Ihnen auf ein Wiedersehen und Wiederhören im Wintersemester 2021/22!

Bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula Bade-Becker, Marielle Thünemann, Carla Winkenjohann und Susanne Catic

Ihr Team von STUDIEREN AB 50



Kontakt:

Universität Bielefeld, KWW, Universitätsstraße 25, 33615 Bielefeld
Das Beratungsbüro von STUDIEREN AB 50 ist zurzeit nur telefonisch und über E-Mail zu erreichen!
Sprechzeiten: Mo - Do von 10-12 Uhr sowie nach Vereinbarung
Tel. 0521.106-4562, -4580 und -4473
Fax 0521.106-15 4562
E-Mail: studierenab50@uni-bielefeld.de
Internet: www.uni-bielefeld.de/studieren50

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