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BLOG Wissenschaftliche Weiterbildung
Veröffentlicht am
11. April 2017
Kategorie:
Angebote
STUDIEREN AB 50: Veränderter Mensapreis für Gasthörer/innen ab Sommersemester 2017
Nach Auskunft des Studierendenwerks Bielefeld verändern sich ab Sommersemester 2017 die Mensapreise für alle Gasthörer/innen der Universität Bielefeld. Da Gasthörer/innen keine Sozialbeiträge an das Studierendenwerk zahlen, können sie die Mensa nicht mehr zu Vorzugspreisen nutzen; es gelten für sie die Preise für Gäste.
Das Studierendenwerk Bielefeld ist eine Anstalt öffentlichen Rechts; seine Aufgaben orientieren sich am Gesetz über die Studierendenwerke im Land Nordrhein-Westfalen.