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STUDIEREN AB 50: Informationen zum Sommersemester 2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wünschen Ihnen alles Gute für das neue Jahr 2023, in das Sie hoffentlich gut gestartet sind!
Gern möchten wir Sie heute über die Rückmeldung zum Sommersemester 2023 informieren, denn das Wintersemester endet bald.
Die Veranstaltungen des kommenden Sommersemesters beginnen ab dem 03. April und enden am 14. Juli 2023. Es sind bereits viele Veranstaltungen im elektronischen Vorlesungsverzeichnis (eKVV) eingestellt, das Sie über die Seite von STUDIEREN AB 50 https://www.uni-bielefeld.de/studieren50 erreichen. Bis zum Beginn der Vorlesungszeit werden hier sukzessive weitere Veranstaltungen veröffentlicht.
Sofern Sie im Wintersemester 2022/23 bei STUDIEREN AB 50 eingeschrieben waren, erfolgt Ihre Rückmeldung zum Sommersemester 2023 allein durch die Überweisung des Gasthörerbeitrags in Höhe von 100 Euro.
Name: Universitaet Bielefeld
IBAN: DE 24300 50000 00000 61432
BIC: WELADEDDXXX
Bank: Ld Bk Hess-Thür Gz, Dus
Verwendungszweck: 20231Ihre Gasthörernummer
Betrag: 100,00 €
Verwendungszweck
Sofern
Sie den ausgewiesenen Verwendungszweck nicht
in dem Format „20231Ihre Gasthörernummer“ ausfüllen, kann Ihr Geld
nicht verbucht werden und eine Rückmeldung zum Sommersemester 2023 wäre
somit NICHT möglich. Bitte geben Sie daher (sowohl bei einer
Online-Überweisung als auch bei einer Überweisung per
Überweisungsvordruck)
unbedingt den Verwendungszweck (ohne Zusätze) an.
Beispiel: Für die Matrikelnummer 7778899 wäre der
Verwendungszweck: 202317778899.
Sobald die Zahlung des Gasthörerbeitrags auf dem o.g. Konto verbucht ist, können Sie Ihre Gasthörerbescheinigung im Portal der Universität Bielefeld einsehen und selbst ausdrucken. Ein Versand der Gasthörerbescheinigungen erfolgt nicht.
Haben Sie im Wintersemester pausiert und waren nicht eingeschrieben,
so bitten wir Sie, sich mit dem Antrag auf Zulassung wieder anzumelden. Das Formular finden Sie im Downloadbereich der Homepage von STUDIEREN AB 50:
https://www.uni-bielefeld.de/einrichtungen/weiterbildung/angebote/studieren-ab-50/downloads/
Nachdem Ihr Antrag im Studierendensekretariat eingegangen ist, erhalten Sie ein Schreiben mit Ihren Zugangsdaten und der Bitte, den Gasthörerbeitrag zu überweisen. Sobald die Zahlung des Gasthörerbeitrags auf dem o.g. Konto verbucht ist, können Sie Ihre Gasthörerbescheinigung im Portal (www.uni-bielefeld.de/hochschulportal) der Universität Bielefeld einsehen und selbst ausdrucken. Ein Versand der Gasthörerbescheinigungen erfolgt nicht.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Rückmeldung bis Ende Februar 2023 vorzunehmen. Die allgemeine Rückmeldefrist endet am 15. April 2023.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme veranstaltungsfreie Zeit und freuen uns mit Ihnen auf das kommende Sommersemester!
Herzliche Grüße
Susanne Catic, Bianca Dux und Isabel Altmann
– Ihr Team von STUDIEREN AB 50 –
Universität Bielefeld
Kontaktstelle Wissenschaftliche Weiterbildung
STUDIEREN AB 50
Postfach 10 01 31
33501 Bielefeld
Tel. 0521/106 4562
Email: studierenab50@uni-bielefeld.de
Internet: www.uni-bielefeld.de/studieren50
Sprechzeiten: mo - do 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Raum X-C2-208