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STUDIEREN AB 50: Informationen zum Wintersemester 22/23 und Rückmeldung

Veröffentlicht am 19. Juli 2022, 15:23 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

gern möchten wir Sie heute über die Rückmeldung zum Weiterbildungsprogramm STUDIEREN AB 50 für das Wintersemester 2022/23 informieren. Die Veranstaltungen des kommenden Wintersemesters beginnen ab dem 10. Oktober 2022 und enden am 03.02.2023. Es sind bereits viele Veranstaltungen im elektronischen Vorlesungsverzeichnis (eKVV) eingestellt, das Sie über die Seite von STUDIEREN AB 50 https://www.uni-bielefeld.de/studieren50 erreichen. Bis zum Beginn der Vorlesungszeit werden hier sukzessive weitere Veranstaltungen veröffentlicht.

Sofern Sie im Sommersemester 2022 bei STUDIEREN AB 50 eingeschrieben waren, erfolgt Ihre Rückmeldung zum Wintersemester 2022/23 allein durch die Überweisung des Gasthörerbeitrags in Höhe von 100 Euro.

Name: Universitaet Bielefeld
IBAN: DE 24300 50000 00000 61432
BIC: WELADEDDXXX
Bank: Ld Bk Hess-Thür Gz, Dus
Verwendungszweck: 20222Ihre Gasthörernummer
Betrag: 100,00 €

Verwendungszweck
Im Verwendungszweck der Überweisung geben Sie bitte 20222 ein und unmittelbar danach, d.h. ohne Leerzeichen, Ihre Gasthörernummer (zur Erläuterung: 20222 steht für Wintersemester 2022/23).
Bitte geben Sie den Verwendungszweck unbedingt ohne Zusätze an (wie "Nr.", „Verwendungszweck" oder "Name"), da Ihr Geld sonst nicht verbucht werden kann und eine Rückmeldung zum Wintersemester 2022/23 nicht möglich wäre.

Sobald die Zahlung des Gasthörerbeitrags auf dem o.g. Konto verbucht ist, können Sie Ihre Gasthörerbescheinigung im Portal der Universität Bielefeld einsehen und selbst ausdrucken. Ein Versand der Gasthörerbescheinigungen erfolgt nicht.

Haben Sie im Sommersemester 2022 pausiert und waren nicht eingeschrieben,
so bitten wir Sie, sich mit dem Antrag auf Zulassung wieder anzumelden. Das Formular finden Sie im Downloadbereich der Homepage von STUDIEREN AB 50:
https://www.uni-bielefeld.de/einrichtungen/weiterbildung/angebote/studieren-ab-50/downloads/
Nachdem Ihr Antrag im Studierendensekretariat eingegangen ist, erhalten Sie ein Schreiben mit Ihren Zugangsdaten und der Bitte, den Gasthörerbeitrag zu überweisen. Sobald die Zahlung des Gasthörerbeitrags auf dem o.g. Konto verbucht ist, können Sie Ihre Gasthörerbescheinigung im Portal der Universität Bielefeld einsehen und selbst ausdrucken. Ein Versand der Gasthörerbescheinigungen erfolgt nicht.

So drucken Sie Ihre Gasthörerbescheinigung aus:
Rufen Sie die Seite des Online-Portals auf: www.uni-bielefeld.de/hochschulportal<http://www.uni-bielefeld.de/hochschulportal> und klicken Sie „Mein Studium (bereits eingeschrieben)“ an. Sie werden dann weitergeleitet zur „BIS Anmeldung“ und loggen sich dort mit Ihrer Gasthörernummer und Ihrem Passwort ein. Klicken Sie anschließend auf „Mein Studium“ (grün umrandetes Rechteck auf der linken Bildschirmseite). Dann folgen Sie bitte dem Karteireiter „Bescheinigungen“. Hier finden Sie Ihre Gasthörerbescheinigung zum Ausdruck.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Rückmeldung bis Ende August 2022 vorzunehmen. Die allgemeine Rückmeldefrist endet am 15. November 2022. Bei Fragen zum Rückmeldeverfahren wenden Sie sich gern an uns!

Wir wünschen Ihnen eine erholsame veranstaltungsfreie Zeit und freuen uns mit Ihnen auf das kommende Wintersemester!

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ursula Bade-Becker, Bianca Dux, Isabel Altmann und Susanne Catic
– Ihr Team von STUDIEREN AB 50 –

Universität Bielefeld
Kontaktstelle Wissenschaftliche Weiterbildung
STUDIEREN AB 50
Postfach 10 01 31
33501 Bielefeld

Tel. 0521/106 4562
Email: studierenab50@uni-bielefeld.de<mailto:studierenab50@uni-bielefeld.de>
Internet: www.uni-bielefeld.de/studieren50<http://www.uni-bielefeld.de/studieren50>

Sprechzeiten: mo - do 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Raum M6-113

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Tags: stud50
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