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STUDIEREN AB 50: Informationen zum Beginn des Wintersemesters 2020/21 und zur Rückmeldung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein ungewöhnliches und herausforderndes Sommersemester ist gerade zu Ende gegangen. Innerhalb kürzester Zeit war es nötig, sich auf neue Veranstaltungsformate einzustellen, Distanz zu halten und sich neue Wege des Lernens und Arbeitens zu erschließen.
Trotz vieler Einschränkungen durch die Corona-Pandemie blicken wir optimistisch in die Zukunft und freuen uns auf das kommende Wintersemester 2020/21 von STUDIEREN AB 50!
Auch das Wintersemester wird überwiegend im Distance Learning-Format („online“) durchgeführt werden. Ob und wann wieder welche Präsenzveranstaltungen in der Universität möglich sein werden, das ist abhängig vom weiteren Verlauf der Pandemie. Wie Sie in den E-Mails des Rektorats gelesen haben, ist es weiterhin unser oberstes Ziel, die Verbreitung des Virus zu verhindern. Aufgrund der räumlichen Situation in der Universität Bielefeld können aktuell noch nicht wieder Menschenansammlungen in größerem Umfang im Gebäude verantwortet werden.
Für die Teilnahme an STUDIERERN AB 50 ist daher seitens der Studierenden ab 50 eine technische Ausstattung erforderlich, d.h. eine Internetverbindung, ein PC/Laptop mit Kamera und Mikrofon.
Die Veranstaltungen des Wintersemesters beginnen ab dem 26. Oktober 2020 und enden am 12. Februar 2021. Nahezu 400 Veranstaltungen finden Sie bereits im elektronischen Vorlesungsverzeichnis (eKVV), das über die Seite von STUDIEREN AB 50 https://www.uni-bielefeld.de/studieren50 erreichbar ist.
Das elektronische Vorlesungsverzeichnis wird sukzessive weiter vervollständigt und aktualisiert. Da eine Umsetzung der Veranstaltungen von STUDIEREN AB 50 in ein gedrucktes Verzeichnis aus organisatorisch-technischen Gründen nicht möglich ist, werden wir für das Wintersemester 2020/21 leider darauf verzichten müssen.
Informationen zur Rückmeldung, wenn Sie im Sommersemester 2020 eingeschrieben waren
Sofern Sie im Sommersemester 2020 bei STUDIEREN AB 50 eingeschrieben waren, dann erfolgt Ihre Rückmeldung zum Wintersemester 2020/21 allein durch die Überweisung des Gasthörerbeitrags in Höhe von 100 Euro.
Im Verwendungszweck der Überweisung geben Sie bitte 20202 ein und unmittelbar danach, d.h. ohne Leerzeichen, Ihre Gasthörernummer (zur Erläuterung: 20202 steht für Wintersemester 2020/21).
Bitte geben Sie den Verwendungszweck unbedingt ohne Zusätze an (wie "Nr", „Verwendungszweck" oder "Name"), da Ihr Geld sonst nicht verbucht werden kann und eine Rückmeldung zum Wintersemester 2020/21 NICHT möglich wäre.
Die Kontoverbindung der Universität Bielefeld lautet:
Name: Universitaet Bielefeld
IBAN: DE 24300 50000 00000 61432
BIC: WELADEDDXXX
Bank: Ld
Bk Hess-Thür Gz Dus
Verwendungszweck: 20202IhreGasthörernummer
Betrag: 100,00 Euro
Diese Daten können Sie auch der Homepage der Universität Bielefeld entnehmen unter:
https://www.uni-bielefeld.de/bankdaten
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Rückmeldung bis Ende August 2020 vorzunehmen. Die allgemeine Rückmeldefrist endet am 15.11.2020.
Sobald die Zahlung des Gasthörerbeitrags auf dem o.g. Konto verbucht ist, können Sie Ihre Gasthörerbescheinigung im Portal der Universität Bielefeld einsehen und selbst ausdrucken. Gehen Sie dazu auf die Seite https://campus.uni-bielefeld.de und loggen Sie sich unter „Mein Studium (bereits eingeschrieben)“ mit Ihrer Gasthörernummer und Ihrem Passwort dort ein.
Ein Versand der Gasthörerbescheinigungen erfolgt nicht.
Haben Sie im Sommersemester 2020 pausiert und waren nicht eingeschrieben, so bitten wir Sie, sich mit dem Antrag auf Zulassung wieder anzumelden. Das Formular finden Sie in unserem Downloadbereich sowie unter diesem Link:
https://www.uni-bielefeld.de/weiterbildung/angebote/st50/Uni-Bi_Antrag_Zulassung_Studieren_ab50_WiSe_20-21.pdf
So drucken Sie Ihre Gasthörerbescheinigung aus:
Rufen Sie die Seite des Online-Portals auf: https://campus.uni-bielefeld.de
und klicken Sie „Mein Studium (bereits eingeschrieben)“ an.
Sie werden dann weitergeleitet zur „BIS Anmeldung“ und loggen sich dort mit Ihrer Gasthörernummer (BIS-Benutzername) und Ihrem Passwort ein.
Dann nutzen Sie den Reiter „Mein Studium / Studienservice“. Anschließend folgen Sie bitte dem Karteireiter „Bescheinigungen“. Hier finden Sie Ihre Gasthörerbescheinigung zum Ausdruck.
Sollten Sie Fragen zum Rückmeldeverfahren haben, so wenden Sie sich bitte gern an unser Beratungsbüro in M 6 – 113, Telefon 0521 / 106 – 4562.
Sie erhalten ebenfalls Hilfe und Unterstützung bei der Service-Hotline des Studierendensekretariats unter Telefon 0521 / 106 - 6666 sowie per E-Mail an studsek@uni-bielefeld.de
Bitte beachten Sie auch den Downloadbereich von STUDIEREN AB 50
Es stehen Ihnen ausgewählte Informationen zur Verfügung unter
https://www.uni-bielefeld.de/weiterbildung/angebote/st50/downloads.html
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte gern jederzeit an uns.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme veranstaltungsfreie Zeit und freuen uns mit Ihnen auf ein Wiedersehen und Wiederhören im Wintersemester!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ursula Bade-Becker, Marielle Thünemann, Carla Winkenjohann und Susanne Catic
– Ihr Team von STUDIEREN AB 50 –
Kontakt:
Universität Bielefeld, KWW, Universitätsstraße 25, 33615 Bielefeld
Das Beratungsbüro von STUDIEREN AB 50 ist zurzeit nur telefonisch und über Email zu erreichen!
Sprechzeiten: Mo - Do von 10-12 Uhr sowie nach Vereinbarung
Tel. 0521.106-4562, -4580 und -4473
Fax 0521.106-15 4562
E-Mail: studierenab50@uni-bielefeld.de
Internet: www.uni-bielefeld.de/studieren50