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STUDIEREN AB 50: Gasthörerbescheinigung jetzt verfügbar

Veröffentlicht am 1. März 2018, 14:02 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass die Selbstservicefunktionen im Hochschulportal (https://campus.uni-bielefeld.de) nunmehr zur Verfügung stehen und es Ihnen dort nach erfolgter Verbuchung Ihres Gasthörerbeitrags möglich ist, Ihre Gasthörerbescheinigung einzusehen und auszudrucken.

Sollten Sie Fragen dazu haben oder nicht über entsprechende internetfähige Geräte verfügen, so wenden Sie sich bitte gern an unser Beratungsbüro in M 6-113, Telefon 0521 / 106 – 4562,
oder an die Service-Hotline des Studierendensekretariats unter Telefon 0521 / 106 – 6666 sowie per E-Mail an: studsek@uni-bielefeld.de

Mit freundlichen Grüßen
Ursula Bade-Becker, Wencke Schimmelpfennig und Marielle Thünemann

Ihr Team von STUDIEREN AB 50

 

Kontakt

Universität Bielefeld, Kontaktstelle Wissenschaftliche Weiterbildung (KWW)
Wissenschaftliches Weiterbildungprogramm STUDIEREN AB 50
Universitätsstr. 25, 33615 Bielefeld

Beratungsbüro von STUDIEREN AB 50
Raum: M 6 - 113
Telefon: 0521 / 106 - 4562
Fax: 0521 / 106 - 15 4562
Email: studierenab50@uni-bielefeld.de   
Öffnungszeiten: Mo-Do von 10 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung

Internet: http://www.uni-bielefeld.de/studieren50


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Tags: stud50
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