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STUDIEREN AB 50: Anzeige des gezahlten Gasthörerbeitrags im neuen Online-Portal
13. Februar 2018
Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer von STUDIEREN AB 50,
vielleicht haben auch Sie bereits Ihren Gasthörerbeitrag für Ihre
Teilnahme an STUDIEREN AB 50 überwiesen und warten darauf, dass Ihre
Gasthörerbescheinigung im neuen Online-Portal herunterladbar ist.
Sämtliche Studierendendaten und -zahlungen werden zentral im
Studierendensekretariat der Universität Bielefeld verarbeitet.
Von dort erhielten wir die Nachricht, dass es derzeit immer noch ein
Problem bereitet, die geleisteten Zahlungen im Online-Portal
darzustellen und in Folge auch die Gasthörerbescheinigung zur Verfügung
zu stellen. Das Studierendensekretariat arbeitet zurzeit mit Hochdruck
an einer Lösung.
Gern möchten wir Sie daher um ein wenig Geduld bitten und hoffen sehr,
dass dieses Problem in Kürze gelöst sein wird.
Ursula Bade-Becker, Wencke Schimmelpfenning und Marielle Thünemann
- Ihr Team von STUDIEREN AB 50 -
Kontakt
Universität Bielefeld, Kontaktstelle Wissenschaftliche Weiterbildung (KWW)
Wissenschaftliches Weiterbildungprogramm STUDIEREN AB 50
Universitätsstr. 25, 33615 Bielefeld
Beratungsbüro von STUDIEREN AB 50
Raum: M 6 - 113
Telefon: 0521 / 106 - 4562
Fax: 0521 / 106 - 15 4562
Email: studierenab50@uni-bielefeld.de
Öffnungszeiten: Mo-Do von 10 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung
Internet: http://www.uni-bielefeld.de/studieren50