BLOG Wissenschaftliche Weiterbildung
STUDIEREN AB 50: AG Rechtliche Folgen des Älterwerdens hat noch Plätze frei!
Die selbstorganisierte Arbeitsgemeinschaft von STUDIEREN AB 50 Rechtliche Folgen des Älterwerdens (Beleg-Nr. 752016), geleitet von Herrn RA Klaus Wientke, hat noch freie Plätze!
Welche Vorkehrungen und Bestimmungen können getroffen werden, um im
Alter das Leben im Rahmen der persönlichen Möglichkeiten zu genießen,
und für den Fall, dass aufgrund von Behinderungen oder Notfällen
(welcher Art auch immer) die Art der Behandlung den Pflegekräften nicht
mehr vermittelt werden kann, trotzdem eine wunschgemäße Behandlung bzw.
Pflege zu erhalten. Ab wann soll/kann eine gewünschte Pflege wegen
Aussichtslosigkeit der Behandlung abgebrochen werden? Dazu werden Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sowie Betreuungsverfügung als Regelungsmuster vorgestellt.
Zum Thema Betreuung
wird erläutert, wann und wie ein Betreuungsverfahren beantragt oder
verhindert wird und welche Arten der Betreuung es gibt. Kann ich
bestimmen, wer mein Betreuer werden soll?
Begriffe wie letztwillige Verfügung, (Berliner) Testament,
Erbeinsetzung, Erbausgleich, Erbvertrag unter Lebenden, Vermächtnis und
Auflage werden anhand von Musterbeispielen erläutert. Wie wird eine
letztwillige Verfügung (Testament) errichtet? Welche erbrechtlichen
Alternativen gibt es?
Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht.
Was ist Sinn und Zweck der Feststellung einer Schwerbehinderung, und
welche rechtlichen Vor- und Nachteile sind mit einer Schwerbehinderung
verbunden? Welche körperlichen Beeinträchtigungen können innerhalb eines
Schwerbehindertenverfahrens Berücksichtigung finden und wie wird der
Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung gestellt?
Ergänzend zu den zu den vorgenannten Themen wird das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II)
angesprochen. Ab dem 01.01.2017 wird es keine Pflegestufen mehr geben,
sondern fünf Pflegegrade. Auch die Höhe der Pflegegelder ändert sich
erheblich mit der Einführung der Pflegegrade. Dies und die Frage, ob
noch in 2016 bspw. eine Pflegestufe oder ein Pflegemittel beantragt
werden sollte, wird in der Arbeitsgemeinschaft erläutert.
Eine
abschließende Behandlung dieser Themen ist aufgrund der Themenvielfalt
und der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit leider nicht möglich,
aber es können von den Teilnehmern ausgewählte Themenbereiche vertieft
werden. Innerhalb der Arbeitsgemeinschaft wird ihnen passendes
Informationsmaterial zur Hand gegeben.
Termine: 04.05., 11.05., 18.05., 25.05. und 01.06.2016, jeweils 14-16 Uhr in Hörsaal 2
Die Veranstaltung ist offen für alle Interessierte. Ein Erwerb von Leistungspunkten ist nicht möglich.