Universitätsverwaltung 2025
Ausbau der digitalen Services für Studierende
Rechtzeitig zu Beginn der Einschreibungs- und Rückmeldungsfrist für das Wintersemester 2024/25 ist das Bewerbungs- und Statusportal für Studierende mit neuen Funktionen live gegangen. Um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen, bietet das Portal bei BAföG-Anträgen einen optionalen Datenaustausch mit dem BAföG-Amt des Studierendenwerks Bielefeld an. Darüber hinaus können Studierende wichtige Anträge online stellen und Statusmeldungen sowie Bescheinigungen des Studierendensekretariats über das Portal entgegennehmen.
Einwilligung zum Datenaustausch mit dem BAföG-Amt
Wichtige Informationen über ihre Einschreibung können Studierende als sogenannte BAföG-Bescheinigung aus dem Bewerbungs- und Statusportal herunterladen und mit ihrem BAföG-Antrag einreichen. Neu hinzugekommen ist die Möglichkeit, die für einen Antrag relevanten Daten dem BAföG-Amt über einen Datenaustausch zur Verfügung zu stellen. Die dafür notwendige Einwilligung erteilen Studierende im Bereich „Studienservice“ des Bewerbungs- und Statusportals. Das BAföG-Amt kann die benötigten Daten direkt im Portal abrufen und vermeidet so gegebenenfalls zeitaufwändige Nachfragen bei der antragstellenden Person. Schon wenige Tage nach der Freischaltung haben mehrere Hundert Studierende von der optionalen Einwilligung zum Datenaustausch Gebrauch gemacht. Sie dürfen mit weniger Nachfragen und schnelleren BAföG-Bescheiden rechnen.
Online-Anträge und -Bescheide
Der Bereich „Studienservice“ im Bewerbungs- und Statusportal entwickelt sich für die Studierenden zu einem zentralen Anlaufpunkt mit zunehmend mehr Möglichkeiten, wie beispielsweise einer erleichterten Antragstellung. Über neu entwickelte Online-Anträge können Studierende nun ihre Exmatrikulation, eine Beurlaubung oder eine Erstattung von Semesterbeiträgen beantragen. Die Bearbeitung durch die zuständigen Sachbearbeiter*innen des Studierendensekretariats erfolgt medienbruchfrei im Portal. Alle Bescheinigungen und Bescheide liegen dort zentral für die Antragsteller*innen zum Download bereit. Im Bereich der Anträge sind weitere Ausbaustufen geplant, wie beispielsweise die Umsetzung eines Online-Antrags bei Namensänderung. Mit den Neuerungen werden wesentliche Meilensteine auf dem Weg zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes erreicht.
Digitale Services entsprechend dem Onlinezugangsgesetz (OZG)
Das Studierendensekretariat entwickelt das Bewerbungs- und Statusportal im Rahmen des Projektes „Vollständige Digitalisierung der Prozesse des Studierendensekretariats / Umsetzung OZG“ beständig weiter. Beim digitalen Ausbau der angebotenen Services folgt die Universität Bielefeld dem „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen - Onlinezugangsgesetz (OZG)“. Dieses sieht vor, dass Bund und Länder Verwaltungsleistungen in Portalen elektronisch anbieten. Dabei stellt das Gesetz die Nutzer*innenorientierung als oberstes Prinzip der Verwaltungsdigitalisierung in den Fokus.
Weitere Informationen
Weiterführende Service- und Kontakt-Informationen des Studierendensekretariats gehen aus den Webseiten des Studierendensekretariats hervor.