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Veröffentlicht am
14. April 2023
Kategorie:
Allgemein
Zur Erinnerung: Ende des Monats wird gekappt
Die Gleitzeitvereinbarung sieht vor, dass Über- oder Unterschreitungen der individuellen Wochenarbeitszeit innerhalb eines Zeitraums von 52 Wochen auszugleichen sind. Dieser Zeitraum erstreckt sich vom 1. Mai eines Jahres bis zum 30. April des Folgejahres, sodass Ende des Monats die Kappung der Gleitzeitkonten herunter auf 25 Plusstunden stattfindet. Dies gilt für Teilzeitbeschäftigte anteilig.
Die Kappung war in den letzten beiden Jahren aufgrund der besonderen Corona-Situation ausgesetzt worden.
Die Kappung war in den letzten beiden Jahren aufgrund der besonderen Corona-Situation ausgesetzt worden.