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Veröffentlicht am
2. Februar 2016
Kategorie:
Allgemein
Neues Wissenschaftszeitvertragsgesetz verabschiedet
Änderungen online verfügbar
Am 17. Dezember 2015 hat der Bundestag das Erste Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes beschlossen. Ausführlichere Informationen zu den Neuregelungen enthält ein Rundschreiben an die Fakultäten und Einrichtungen, das auf der Homepage des Dezernats III (www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Ueberblick/Organisation/Verwaltung/Dez_III/DezIII_Dokumente/Rundschreiben/index.html) abrufbar ist. Es zeigt die Auswirkungen im Hinblick auf künftige Befristungsmöglichkeiten des wissenschaftlichen Personals. Ansprechpartnerin ist Jennifer Moshage im Dezernat III.
Am 17. Dezember 2015 hat der Bundestag das Erste Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes beschlossen. Ausführlichere Informationen zu den Neuregelungen enthält ein Rundschreiben an die Fakultäten und Einrichtungen, das auf der Homepage des Dezernats III (www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Ueberblick/Organisation/Verwaltung/Dez_III/DezIII_Dokumente/Rundschreiben/index.html) abrufbar ist. Es zeigt die Auswirkungen im Hinblick auf künftige Befristungsmöglichkeiten des wissenschaftlichen Personals. Ansprechpartnerin ist Jennifer Moshage im Dezernat III.