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Wie viel Präsenz ist möglich?
Blick hinter die Kulissen der Lehrplanung für das Wintersemester 2020/2021
Nach einem ungewöhnlichen und herausfordernden digitalen Sommersemester 2020 läuft die Lehrplanung für das kommende Semester auf Hochtouren. Die Maßgabe für das Wintersemester: Es erfolgt kein Paradigmenwechsel hin zu vollständiger Präsenzlehre. Die Lehre bleibt überwiegend digital. Dennoch ist es der Wunsch des Rektorats in Abstimmung mit den Fakultäten, so viel Präsenz und Interaktion zu ermöglichen, wie unter Beachtung der notwendigen Hygieneregeln verantwortbar ist. Dabei soll es gelingen, vor allem den Erst- und Zweitsemestern einen stabilen Start ins Studium zu ermöglichen, indem sie sich im Rahmen von Präsenzveranstaltungen kennenlernen und die Grundlagen für die Onlinelehre und die Nutzung digitaler Arbeitsformate erwerben können.
Für alle Beteiligten stellt eine Lehrplanung, die in geeigneten Formaten aus Online, Präsenz und Hybrid den fachlichen Anforderungen sowie den Bedürfnissen der Studierenden gerecht wird, eine gewaltige Herausforderung dar. In der konkreten Umsetzung zeigt sich, dass dem Wunsch nach mehr Präsenz und Interaktion nicht immer nachgekommen werden kann. Woran das liegt und warum Raumkapazitäten und Gesundheitsschutz eine Priorisierung erfordert, wird bei einem Blick hinter die Kulissen der aktuellen Lehrplanung deutlich.
Welche Vorgaben gelten bei Präsenzveranstaltungen?
Die Verhinderung von Infektionen und damit der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten und Studierenden stehen bei der Planung von Präsenzveranstaltungen an erster Stelle. Große Menschenansammlungen müssen vermieden werden, das gilt sowohl in den Lehrveranstaltungen als auch an Aufenthaltsorten wie bspw. der Halle. In Hörsälen und Seminarräumen soll der Sicherheitsabstand von 1,50 m eingehalten werden. Die Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums für die Durchführung von Lehrveranstaltungen legt außerdem fest, dass Präsenzveranstaltungen mit maximal 50 Personen durchgeführt werden dürfen.
Warum ist der Platz für Präsenzveranstaltungen begrenzt?
Die Platzzahlen in Hörsälen und Seminarräumen werden nach Vorgaben des Gesundheitsschutzes (s.o.) berechnet. Die erforderlichen Sicherheitsabstände machen es notwendig, bei der Belegung der Hörsäle und Seminarräume die Platzzahl deutlich zu reduzieren. Seminarräume sind auf maximal 20 Personen begrenzt, für Hörsäle gilt die Obergrenze von 50 Personen. Größere Gruppenzahlen sind nur in Ausnahmefällen bei Klausuren zulässig.
Wer hat Vorrecht bei der Präsenzlehre?
Fakultäten sollten gewährleisten, dass Erstsemester*innen an einer Einführungsveranstaltung sowie Erst- und Zweitsemester an mindestens einer Lehrveranstaltung in Präsenz teilnehmen können. Weitere Veranstaltungen sollten dagegen vollständig oder überwiegend online stattfinden (außer Praktika oder weitere praxisorientierte Veranstaltungen), bei Bedarf und je nach Veranstaltungstyp ggf. in hybriden Formen. Für höhere Fachsemester können voraussichtlich keine Präsenzveranstaltungen angeboten werden.
Wie sieht der Prozess bei der Raumvergabe aus?
Normalerweise melden Fakultäten ihre Raumbedarfe für die Lehre zentral an und geben dabei die Veranstaltungen an, die mit Priorität behandelt werden sollen. In diesem Semester werden nur Erstsemester-Veranstaltungen priorisiert versorgt werden können, nach der o. g. Maßgabe, dass jede*r Student*in Gelegenheit bekommen soll, mindestens eine Veranstaltung in Präsenz besuchen zu können. Erst danach kann geprüft werden, ob weitere Räume für die Lehre unter den augenblicklichen Umständen zur Verfügung stehen.
Was muss beim Wechsel von Präsenz- und Onlinelehre beachtet werden?
Für kleinere und mittlere Veranstaltungen sind neben reinen Online-Veranstaltungen auch gemischte Formate, bei denen Präsenzanteile und Online-Lehre kombiniert werden, möglich. Dabei sollten die Präsenzanteile zum Teil auch für diejenigen, die nicht vor Ort teilnehmen können, gestreamt bzw. asynchron zur Verfügung gestellt werden. Der Wechsel von Präsenz- und Onlinelehre bedeutet für Lehrende wie Studierende, dass An- und Abwesenheit an der Uni zeitlich unter einen Hut gebracht werden muss. So sollte z. B. zwischen Seminaren eine An- und Abreise zur Universität möglich sein, da unter den derzeitigen Umständen nicht genug geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, damit alle Studierende auch vor Ort Gelegenheit haben, an Online-Veranstaltungen teilzunehmen.
Warum bleibt Online-Lehre weiter so wichtig?
Auch das Wintersemester 20/21 bleibt ein Onlinesemester. Lediglich für Erstsemester wird versucht, Ausnahmen zu ermöglichen, damit sie Kontakt zum Gebäude, zu Lehrenden und zu Kommiliton*innen aufnehmen können. Zum Semesterende sollen möglichst alle Veranstaltungen wieder ausschließlich online stattfinden, damit mit Blick auf die Klausurphase ausreichende Raumressourcen zur Verfügung stehen. Grundsätzlich muss damit gerechnet werden, dass je nach Verlauf der Pandemie Anpassungen notwendig sind und auch jederzeit eine vollständige Rückkehr zur reinen Online-Lehre erforderlich sein kann.
Weitere Information:
- Eckpunkte zur Planung des Wintersemesters: https://www.uni-bielefeld.de/themen/coronavirus/studium-und-lehre/2020-07-15_Eckpunkte-Lehr-und-Prufungsbetrieb-WiSe.pdf
- Warum Universitäten eine Verbreitung von Infektionen (stärker als beispielsweise Schulen) wahrscheinlich machen, wurde u. a. in einer aktuellen Studie der Cornell University (USA) untersucht. Ein Zeitungsbericht dazu hier.