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Veröffentlicht am
10. Oktober 2023
Kategorie:
Allgemein
Rektorin Angelika Epple: „Gehen Sie wählen!“
So funktionieren die Wahlen zu den DFG-Fachkollegien
Wahlberechtigte Wissenschaftler*innen der Universität Bielefeld können vom 23. Oktober 2023, 14 Uhr, bis zum 20. November 2023, 14 Uhr, die Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) wählen. „Es ist wichtig zu wählen, weil die Fachkollegien in den nächsten vier Jahren darüber entscheiden, ob Projekte förderungswürdig sind und wie Fördergelder verteilt werden. Das betrifft uns alle“, sagt Professorin Dr. Angelika Epple, Rektorin der Universität Bielefeld. Die DFG bietet der Wissenschaft aller Disziplinen finanzielle Unterstützung und fördert die Zusammenarbeit unter den Forscher*innen. Die Fachkollegien prüfen, begutachten und bewerten Anträge von Forschungsvorhaben auf finanzielle Förderung. Die Wahl ist somit ein entscheidender Bestandteil der Selbstverwaltung der Wissenschaft. Die Amtszeit der neu gewählten Fachkollegien beginnt 2024 und endet 2028. Von der Universität Bielefeld stehen elf Wissenschaftler*innen zur Wahl.
Fünf Schritte zur Stimmabgabe:
1. Alle wahlberechtigten Personen sind in einem Verzeichnis gelistet. Wahlberechtigt sind: Wissenschaftler*innen, die vor dem ersten Tag der Wahlfrist ihre mündliche Doktorprüfung erfolgreich abgelegt haben, sowie (Junior-)Professor*innen. Es muss zudem eine nicht auf den ersten Tag der Wahlfrist beschränkte wissenschaftlich forschende Tätigkeit an der Universität Bielefeld ausgeübt werden. Die Wahlfrist beginnt mit dem ersten Tag der Wahl (23. Oktober 2023).
2. Die Daten für das Verzeichnis der Wahlberechtigten wurden vom Personaldezernat zur Verfügung gestellt, durch die Wahlstelle der Uni Bielefeld aufbereitet und unter Beteiligung der Fakultäten und wissenschaftlichen Einrichtungen vervollständigt. Personen, die sich unsicher sind, ob sie im Verzeichnis der Wahlberechtigten gelistet sind, können sich an Merle von der Nahmer oder Kristina Römer (Dezernat SL) wenden. Eine Korrektur und Ergänzung des Verzeichnisses ist bis zum Ende des Wahlzeitraumes möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die jeweilige Person wahlberechtigt ist.
Merle von der Nahmer / Kristina Römer (Dezernat SL)
Telefon: 0521 106-5223 / 5220
E-Mail: merle.von_der_nahmer@uni-bielefeld.de / kristina.roemer@uni-bielefeld.de
3. Jede Person, die im Verzeichnis der Wahlberechtigten steht, bekommt über die jeweilige Fakultät oder Einrichtung die Wahlunterlagen kurz vor Beginn des Wahlzeitraumes ausgehändigt bzw. kann sich diese bei ihr persönlich abholen. In den Wahlunterlagen finden sich ein Link und die persönlichen Zugangsdaten für die Online-Wahl. Außerdem befindet sich im Brief die Anleitung zur Wahl. Die Wahlunterlagen selbst sind in Deutsch verfasst, bei Aufruf des Onlinewahlsystems haben Wahlberechtigte jedoch die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie das Wahlsystem in deutscher oder englischer Sprache nutzen möchten.
4. Im Wahlzeitraum (23.10. bis 20.11.2023) können wahlberechtigte Personen online ihren Stimmzettel ausfüllen. Auf der Wahlliste stehen etwa 1.640 Kandidierende verschiedener akademischer Einrichtungen Deutschlands, darunter 11 Kandidat*innen der Universität Bielefeld, die im vergangenen Jahr nominiert worden sind. Jede*r Wahlberechtigte kann, unabhängig von der eigenen Zugehörigkeit zu einer wissenschaftlichen Einrichtung oder Fakultät, jede kandidierende Person aus allen Fächern und Fakultäten wählen. Demzufolge können auch Kandidat*innen der Universität Bielefeld, welche einer anderen Fakultät als der eigenen angehören, unterstützt werden. Für einen besseren Überblick über die zur Wahl stehenden Kandidierenden ist innerhalb des Wahlsystems eine Suche bzw. Vorauswahl sowohl über die Fachsystematik als auch über den Nachnamen, den Ort oder auch die Freitextsuche möglich.
5. Jede Person hat maximal sechs Stimmen, wobei höchstens drei Stimmen pro Kandidat*in vergeben werden können.
Von der Universität Bielefeld stehen zur Wahl:
Silke Schwandt – Mittelalterliche Geschichte (Fach 1.12-01)
Olaf Kaltmeier – Neuere und Neueste Geschichte (einschl. Europäische Geschichte der Neuzeit und Außereuropäische Geschichte) (Fach 1.12-03)
Nina Heinrichs – Persönlichkeitspsychologie, Klinische und Medizinische Psychologie, Methoden (Fach 1.22-05)
Ruth Ayaß – Empirische Sozialforschung (Fach 1.23-02)
Kerstin Hämel – Public Health, Gesundheitsbezogene Versorgungsforschung, Sozial- und Arbeitsmedizin (Fach 2.22-02)
Angelika Kühnle – Physikalische Chemie von Festkörpern und Oberflächen, Materialcharakterisierung (Fach 3.12-02)
Tilman Kottke – Physikalische Chemie von Molekülen, Flüssigkeiten und Grenzflächen, Biophysikalische Chemie (Fach 3.13-01)
Thomas Hellweg – Präparative und Physikalische Chemie von Polymeren (Fach 3.16-01)
Rolf Moritz Kaßmann – Mathematik (Fach 3.31-01)
Anna-Lisa Vollmer – Arbeitswissenschaft, Ergonomie, Mensch-Maschine-Systeme (Fach 4.41-05)
Barbara Hammer – Künstliche Intelligenz und Maschinelle Lernverfahren (Fach 4.43-04)
Weitere Informationen im Internet:
https://www.uni-bielefeld.de/verwaltung/dezernat-sl/wahlen/dfg-fachkollegien/
www.dfg.de/fk-wahl2023
Wahlberechtigte Wissenschaftler*innen der Universität Bielefeld können vom 23. Oktober 2023, 14 Uhr, bis zum 20. November 2023, 14 Uhr, die Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) wählen. „Es ist wichtig zu wählen, weil die Fachkollegien in den nächsten vier Jahren darüber entscheiden, ob Projekte förderungswürdig sind und wie Fördergelder verteilt werden. Das betrifft uns alle“, sagt Professorin Dr. Angelika Epple, Rektorin der Universität Bielefeld. Die DFG bietet der Wissenschaft aller Disziplinen finanzielle Unterstützung und fördert die Zusammenarbeit unter den Forscher*innen. Die Fachkollegien prüfen, begutachten und bewerten Anträge von Forschungsvorhaben auf finanzielle Förderung. Die Wahl ist somit ein entscheidender Bestandteil der Selbstverwaltung der Wissenschaft. Die Amtszeit der neu gewählten Fachkollegien beginnt 2024 und endet 2028. Von der Universität Bielefeld stehen elf Wissenschaftler*innen zur Wahl.
Fünf Schritte zur Stimmabgabe:
1. Alle wahlberechtigten Personen sind in einem Verzeichnis gelistet. Wahlberechtigt sind: Wissenschaftler*innen, die vor dem ersten Tag der Wahlfrist ihre mündliche Doktorprüfung erfolgreich abgelegt haben, sowie (Junior-)Professor*innen. Es muss zudem eine nicht auf den ersten Tag der Wahlfrist beschränkte wissenschaftlich forschende Tätigkeit an der Universität Bielefeld ausgeübt werden. Die Wahlfrist beginnt mit dem ersten Tag der Wahl (23. Oktober 2023).
2. Die Daten für das Verzeichnis der Wahlberechtigten wurden vom Personaldezernat zur Verfügung gestellt, durch die Wahlstelle der Uni Bielefeld aufbereitet und unter Beteiligung der Fakultäten und wissenschaftlichen Einrichtungen vervollständigt. Personen, die sich unsicher sind, ob sie im Verzeichnis der Wahlberechtigten gelistet sind, können sich an Merle von der Nahmer oder Kristina Römer (Dezernat SL) wenden. Eine Korrektur und Ergänzung des Verzeichnisses ist bis zum Ende des Wahlzeitraumes möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die jeweilige Person wahlberechtigt ist.
Merle von der Nahmer / Kristina Römer (Dezernat SL)
Telefon: 0521 106-5223 / 5220
E-Mail: merle.von_der_nahmer@uni-bielefeld.de / kristina.roemer@uni-bielefeld.de
3. Jede Person, die im Verzeichnis der Wahlberechtigten steht, bekommt über die jeweilige Fakultät oder Einrichtung die Wahlunterlagen kurz vor Beginn des Wahlzeitraumes ausgehändigt bzw. kann sich diese bei ihr persönlich abholen. In den Wahlunterlagen finden sich ein Link und die persönlichen Zugangsdaten für die Online-Wahl. Außerdem befindet sich im Brief die Anleitung zur Wahl. Die Wahlunterlagen selbst sind in Deutsch verfasst, bei Aufruf des Onlinewahlsystems haben Wahlberechtigte jedoch die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie das Wahlsystem in deutscher oder englischer Sprache nutzen möchten.
4. Im Wahlzeitraum (23.10. bis 20.11.2023) können wahlberechtigte Personen online ihren Stimmzettel ausfüllen. Auf der Wahlliste stehen etwa 1.640 Kandidierende verschiedener akademischer Einrichtungen Deutschlands, darunter 11 Kandidat*innen der Universität Bielefeld, die im vergangenen Jahr nominiert worden sind. Jede*r Wahlberechtigte kann, unabhängig von der eigenen Zugehörigkeit zu einer wissenschaftlichen Einrichtung oder Fakultät, jede kandidierende Person aus allen Fächern und Fakultäten wählen. Demzufolge können auch Kandidat*innen der Universität Bielefeld, welche einer anderen Fakultät als der eigenen angehören, unterstützt werden. Für einen besseren Überblick über die zur Wahl stehenden Kandidierenden ist innerhalb des Wahlsystems eine Suche bzw. Vorauswahl sowohl über die Fachsystematik als auch über den Nachnamen, den Ort oder auch die Freitextsuche möglich.
5. Jede Person hat maximal sechs Stimmen, wobei höchstens drei Stimmen pro Kandidat*in vergeben werden können.
Von der Universität Bielefeld stehen zur Wahl:
Silke Schwandt – Mittelalterliche Geschichte (Fach 1.12-01)
Olaf Kaltmeier – Neuere und Neueste Geschichte (einschl. Europäische Geschichte der Neuzeit und Außereuropäische Geschichte) (Fach 1.12-03)
Nina Heinrichs – Persönlichkeitspsychologie, Klinische und Medizinische Psychologie, Methoden (Fach 1.22-05)
Ruth Ayaß – Empirische Sozialforschung (Fach 1.23-02)
Kerstin Hämel – Public Health, Gesundheitsbezogene Versorgungsforschung, Sozial- und Arbeitsmedizin (Fach 2.22-02)
Angelika Kühnle – Physikalische Chemie von Festkörpern und Oberflächen, Materialcharakterisierung (Fach 3.12-02)
Tilman Kottke – Physikalische Chemie von Molekülen, Flüssigkeiten und Grenzflächen, Biophysikalische Chemie (Fach 3.13-01)
Thomas Hellweg – Präparative und Physikalische Chemie von Polymeren (Fach 3.16-01)
Rolf Moritz Kaßmann – Mathematik (Fach 3.31-01)
Anna-Lisa Vollmer – Arbeitswissenschaft, Ergonomie, Mensch-Maschine-Systeme (Fach 4.41-05)
Barbara Hammer – Künstliche Intelligenz und Maschinelle Lernverfahren (Fach 4.43-04)
Weitere Informationen im Internet:
https://www.uni-bielefeld.de/verwaltung/dezernat-sl/wahlen/dfg-fachkollegien/
www.dfg.de/fk-wahl2023