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Wahlen II: Mitglieder der Universität können sich zur Wahl stellen

Veröffentlicht am 10. Mai 2016, 00:00 Uhr

Alle Gruppen wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter für Senat und Fakultätskonferenzen

Die Wahlen der Mitglieder für den Senat und für die Fakultätskonferenzen stehen Ende Juni an. Schon jetzt können sich Vertreterinnen und Vertreter aller vier Statusgruppen auf die Wahllisten setzen lassen. Dazu gehören Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Beschäftigte in Technik und Verwaltung sowie Studierende. Die Listenvorschläge müssen bis zum 30. Mai um 15 Uhr im Wahlbüro (UHG C0-276 und UHG C0-278) eingereicht werden. Die Wahlen finden vom 27. bis zum 30. Juni, in der Zeit von 9 bis 16 Uhr, in der Zentralen Halle der Universität statt.


In diesem Jahr wird erstmals für alle Statusgruppen nach dem neuen nordrhein-westfälischen Hochschulgesetz aus dem Jahr 2014 gewählt. Das bedeutet unter anderem, dass auf der Wahlliste für die zu vergebenen Sitze gleich viele Frauen und Männer stehen sollen. Die konkreten Anforderungen finden sich in der ersten Wahlbekanntmachung (siehe unten). Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen des Wahlbüros bei Fragen zur Verfügung.

Insgesamt hat der Senat 24 Sitze. Der Senat ist das zentrale Selbstverwaltungsgremium der Universität. In der Fakultätskonferenz stehen jeder Fakultät 15 Sitze zur Verfügung. Eine Ausnahme ist die verhältnismäßig kleine Fakultät für Gesundheitswissenschaft. Dort werden diesmal neun Sitze vergeben. Die Fakultätskonferenzen sind die dezentralen Selbstverwaltungsgremien der jeweiligen Fakultät. Studierende wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter für eine Amtszeit von einem Jahr, alle anderen Statusgruppen für zwei Jahre, jeweils beginnend ab dem 1. Oktober.

Wahlberechtigt und wählbar sind laut Wahlordnung der Universität Bielefeld die Mitglieder der Universität, die zum Stichtag 9. Mai 2016 einer der Statusgruppen angehören und wer in das Verzeichnis der Wahlberechtigten aufgenommen wurde. Dies geschieht im Normalfall automatisch. Wer prüfen möchte, ob der eigene Name im Verzeichnis steht, kann das vom 17. bis 23. Mai im Wahlbüro tun. Es besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Dazu können Interessierte einen formlosen Antrag beim Wahlbüro stellen.

Gleichzeitig mit den Wahlen zum Senat und den Fakultätskonferenzen wird auch die Wahl der Gleichstellungsbeauftragen sowie ihrer zentralen Stellvertreterinnen durchgeführt. Außerdem werden erstmals die Beauftragten für studentische Hilfskräfte gewählt.

Für die Gruppe der Studierenden finden zeitgleich weitere Wahlen statt: Die Studierenden wählen das Studierendenparlament, die internationalen und staatenlosen Studierenden wählen den internationalen Studierendenrat (ISR) und für die Bielefeld School of Education (BiSEd) werden die studentischen Mitglieder für die BiSEd-Konferenz neu gewählt.

Weitere Informationen: Wahlbekanntmachung

Kontakt:
Wahlbüro
UHG C0-276 und UHG C0-278
Telefon: 0521 106-5223 oder 0521 106-5226
merle.von_der_nahmer@uni-bielefeld.de und stefanie.schimmelpfennig@uni-bielefeld.de

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