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Wahlen zu den Universitätsgremien

Veröffentlicht am 5. Juni 2018, 00:00 Uhr
 Senat und Fakultätskonferenzen werden vom 2. bis 5. Juli neu gewählt

Anfang Juli stehen wieder die Wahlen der Mitglieder für den Senat, die Fakultätskonferenzen, die Beauftragten für die studentischen Hilfskräfte sowie für die zentrale studentische Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten an. Bis zum 4. Juni konnten sich Vertreterinnen und Vertreter aller vier Statusgruppen (Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Beschäftigte in Technik und Verwaltung sowie Studierende) auf die Wahllisten setzen lassen. Die Wahlen finden vom 2. bis zum 5. Juli, in der Zeit von 9 bis 16 Uhr, in der Universitätshalle statt.


Symbolbild Wahlen
In diesem Jahr wird zum zweiten Mal für alle Statusgruppen nach dem neuen nordrhein-westfälischen Hochschulgesetz aus dem Jahr 2014 gewählt. Das bedeutet unter anderem, dass die Wahllisten für die zu vergebenden Sitze geschlechtsparitätisch (gleiche Anzahl Frauen wie Männer) besetzt sein sollen. Die konkreten Anforderungen finden sich in der ersten Wahlbekanntmachung (Bekanntmachung vom 14. Mai). Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen des Wahlbüros für Fragen zur Verfügung.

Der Senat mit insgesamt 24 Sitzen ist das zentrale Selbstverwaltungsgremium der Universität. Die Fakultätskonferenzen sind die dezentralen Selbstverwaltungsgremien der jeweiligen Fakultät. In der Fakultätskonferenz stehen jeder Fakultät 15 Sitze zur Verfügung. Eine Ausnahme bildet die verhältnismäßig kleine Fakultät für Gesundheitswissenschaft, in der in diesem Jahr 13 Sitze vergeben werden.
Die Wahlen für die genannten Gremien erfolgen für die neue Amtszeit ab dem 1. Oktober 2018 für zwei Jahre, Studierende wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter für eine Amtszeit von einem Jahr.

Wahlberechtigt und wählbar sind laut Wahlordnung der Universität Bielefeld die Mitglieder der Universität, die zum Stichtag 14. Mai 2018 einer der Statusgruppen angehören und in das Verzeichnis der Wahlberechtigten aufgenommen wurden.
Neben der persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Dazu können Interessierte einen formlosen Antrag beim Wahlbüro stellen.

Die Listenvorschläge mit den Kandidatinnen und Kandidaten können ab dem 18. Juni 2018 im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld (zweite Wahlbekanntmachung) eingesehen werden.

Für die Gruppe der Studierenden finden zeitgleich weitere Wahlen statt: Die Studierenden wählen das Studierendenparlament (StuPa), die internationalen und staatenlosen Studierenden wählen den internationalen Studierendenrat (ISR) und für die Bielefeld School of Education (BiSEd) werden die studentischen Mitglieder für die BiSEd-Konferenz neu gewählt.


Kontakt:
Wahlbüro UHG V7-114 und V7-116
Telefon: 0521 106-5223 oder 0521 106-5227 oder 0521 106-5226
merle.von_der_nahmer@uni-bielefeld.de
miriam.schwartzen@uni-bielefeld.de
andrea.limpke@uni-bielefeld.de

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