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Wahl der Schwerbehindertenvertretung
Am 21. November findet die Wahl der Schwerbehindertenvertretung statt. Alle schwerbehinderten Beschäftigen sind aufgerufen, ihre Vertreter*innen für die nächsten vier Jahre zu wählen. Für die Stimmabgabe ist das Wahllokal am 21. November von 10 bis 14 Uhr im Raum UHG T6-223 geöffnet. Wahlberechtigte haben aber auch die Möglichkeit, die Unterlagen für die Stimmabgabe per Briefwahl zu erhalten. Diese können per E-Mail beim Wahlvorstand über die folgende Mailadresse angefordert werden: sbv-wahl@uni-bielefeld.de.
Die gewählte Vertrauensperson und deren Vertretung haben die Aufgabe, sich um die Belange der Menschen mit Schwerbehinderung zu kümmern und sich für deren Rechte einzusetzen.
Die Schwerbehindertenvertretung ist in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören.
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