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Urheberrechtlich geschützte Werke: pauschale Abgeltung verlängert
Werke dürfen weiter auf digitalen Lernplattformen stehen
Seit dem 15. Dezember gibt es neue Entwicklungen: Die Kultusministerkonferenz (KMK), die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort haben vereinbart, die pauschale Abgeltung der Ansprüche der VG Wort zunächst bis zum 30. September 2017 fortzuführen.
Konkret bedeutet das: Auch im neuen Jahr dürfen in den digitalen Lernplattformen urheberrechtlich geschützte Schriftwerke stehen. Die zuvor verkündeten Regelungen sind damit zunächst nicht mehr gültig. Es ist nicht notwendig, die Lernräume hinsichtlich der urheberrechtlich geschützten Schriftwerke zu bearbeiten. Schriftwerke, die bereits als „§ 52a UrhG“ markiert wurden, werden nicht gelöscht.
Die Universität Bielefeld ist sehr erfreut über diese
Entwicklung. KMK, HRK und VG Wort haben zudem angekündigt, in den kommenden
Monaten eine „praktikable und sachgerechte Lösung“ (Zitat aus dem Schreiben des
Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW) zu entwickeln.
Weitere Informationen: www.uni-bielefeld.de/paragraf52a-urhg