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Universitätsverwaltung: Grenze für Direktkauf wird auf 1.000 Euro angehoben

Veröffentlicht am 9. Mai 2019, 17:10 Uhr
Schnellere Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen möglich

Das Dezernat Finanzmanagement (F) hat die Grenze für den Direktkauf von bisher 500 Euro auf 1.000 Euro angehoben. Grundlage ist eine gesetzliche Änderung, die diese Anhebung ermöglicht. Dadurch können Aufträge bis zu 1.000 Euro schneller abgewickelt werden als bisher.


„Die neue Regelung entlastet alle Beteiligten: Die Einrichtungen und Fakultäten müssen weder das Vergaberecht beachten noch Vergleichsangebote einholen und in der Zentralen Beschaffungsabteilung müssen diese Aufträge nicht mehr bearbeitet werden, da sie nach der Genehmigung im jeweiligen Bereich direkt an die Auftragnehmer gehen“, erläutert Melanie Forthaus, Dezernentin für Finanzmanagement. „Wir können den Prozess somit an vielen Stellen vereinfachen und beschleunigen. Damit reagieren wir auch auf die Ergebnisse der Mitarbeitendenbefragung. Ein Kritikpunkt war, dass Beschaffungen teilweise recht lange gedauert haben.“

Für Beschaffungen bis 1.000 Euro müssen Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Einkaufsentscheidung zwingend dokumentiert werden, wie es bei Einkäufen bis 500 Euro bisher auch der Fall war. Dies kann beispielsweise über Web-Screenshots eines Preisvergleichportals  nachgewiesen werden. Die technische Umsetzung der neuen Grenze im SAP-System erfolgt voraussichtlich im Juli mit der Umstellung auf das neue System.  


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