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Veröffentlicht am
1. August 2011
Kategorie:
Allgemein
Universität Bielefeld gründet mit eingefrorenen Studienbeiträgen eine Stiftung
Die Universität Bielefeld wird mit vier Millionen Euro aus ehemals
eingefrorenen Studienbeitragsmitteln eine Stiftung gründen. Das hat das
Rektorat in seiner Sitzung am 19. Juli beschlossen. Es folgt damit einer
Empfehlung der zentralen Studienbeitragskommission der Universität. Das
Rektorat hat sich das Ziel gesetzt, in den kommenden fünf Jahren das
Stiftungskapital durch externe Zustiftungen zu verdoppeln. Solang dies
noch nicht erfolgt ist, wird die Differenz bei den Kapitalerträgen vom
Rektorat finanziert. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen werden die
Erträge für Verbesserungen der Lehre und der Studienbedingungen
eingesetzt. Über die Details der Stiftungsgründung wird das Rektorat
zeitnah und unter Beteiligung der Studierenden beraten.
Zum Hintergrund: 2006 hatte der Senat der Universität Bielefeld die Einführung von Studienbeiträgen entschieden. Gegen das Zustandekommen dieser Entscheidung, und damit gegen die verabschiedete Satzung, hatte eine Studentin in einem Musterverfahren mit Unterstützung des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) gegen die Universität geklagt. Das Verfahren zog sich bis Dezember 2010 hin und endete letztlich mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Aufgrund des schwebenden Gerichtsverfahrens hatte das Rektorat Einnahmen aus Studienbeiträgen, die im Wintersemester 2006/2007 und Sommersemester 2007 erhoben wurden, eingefroren.
Die Rektoratsentscheidung geht auf einen intensiven Diskussionsprozess in den entsprechenden Gremien zurück. Die zentrale Studienbeitragskommission – zur Hälfte mit Studierenden besetzt – hatte am Ende einstimmig (bei einer Enthaltung) die Empfehlung für die Gründung einer Stiftung ausgesprochen. Sie folgte damit der Idee einer nachhaltigen Verwendung der eingefrorenen Studienbeiträge – dies ist mit einer Stiftung im besonderen Maße möglich.
Ab dem Wintersemester 2011/2012 gibt es in Nordrhein-Westfalen keine Studienbeiträge mehr. Die Hochschulen erhalten vom Land Kompensationszahlungen.
Zum Hintergrund: 2006 hatte der Senat der Universität Bielefeld die Einführung von Studienbeiträgen entschieden. Gegen das Zustandekommen dieser Entscheidung, und damit gegen die verabschiedete Satzung, hatte eine Studentin in einem Musterverfahren mit Unterstützung des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) gegen die Universität geklagt. Das Verfahren zog sich bis Dezember 2010 hin und endete letztlich mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Aufgrund des schwebenden Gerichtsverfahrens hatte das Rektorat Einnahmen aus Studienbeiträgen, die im Wintersemester 2006/2007 und Sommersemester 2007 erhoben wurden, eingefroren.
Die Rektoratsentscheidung geht auf einen intensiven Diskussionsprozess in den entsprechenden Gremien zurück. Die zentrale Studienbeitragskommission – zur Hälfte mit Studierenden besetzt – hatte am Ende einstimmig (bei einer Enthaltung) die Empfehlung für die Gründung einer Stiftung ausgesprochen. Sie folgte damit der Idee einer nachhaltigen Verwendung der eingefrorenen Studienbeiträge – dies ist mit einer Stiftung im besonderen Maße möglich.
Ab dem Wintersemester 2011/2012 gibt es in Nordrhein-Westfalen keine Studienbeiträge mehr. Die Hochschulen erhalten vom Land Kompensationszahlungen.