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Veröffentlicht am
23. September 2014
Kategorie:
Allgemein
Statement zum neuen Hochschulgesetz
„Dieses Gesetz führt zu mehr Bürokratie“
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 11. September 2014 das neue Hochschulzukunftsgesetz verabschiedet. "Das Gesetz ist ein Meilenstein bei der Gestaltung der Hochschullandschaft in NRW. Es bringt an den Hochschulen Freiheit und Verantwortung ins Gleichgewicht", sagte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze. Dem widersprechen die nordrhein-westfälischen Hochschulen in ihrer Stellungnahme auf der Internetseite: www.lrk-nrw.de. Professor Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor der Universität Bielefeld, und Professor Dr. Nikolaus Risch, Präsident der Universität Paderborn haben dazu folgendes Statement abgegeben:
„Der Landtag hat heute ein neues Hochschulgesetz verabschiedet. Wir nehmen zur Kenntnis, dass es gegenüber dem Referentenentwurf Änderungen gegeben hat – beispielsweise was die Rolle das Landtages bei den Rahmenvorgaben oder die Veröffentlichungspflicht bei Projekten mit Unternehmen betrifft. Dennoch: Viele unserer Entscheidungen und Maßnahmen werden in Zukunft aufwändiger, komplizierter und dauern länger. Dieses Gesetz führt zu mehr Bürokratie. Wir verlieren neben Autonomie damit auch Effizienz, die uns die Erfolge bei der Erfüllung unserer Aufgaben, nämlich gute Forschung und Lehre anzubieten, ermöglicht hat. Ein Mehr an Transparenz – wie von der Landesregierung angekündigt – bringt es nicht.
Neue Elemente wie die Rahmenvorgaben oder Sanktionsmöglichkeiten des Ministeriums drücken ein großes Misstrauen gegenüber den Hochschulen aus. Uns fehlt die Erklärung für dieses Misstrauen, denn: Die Universitäten in Nordrhein-Westfalen – insbesondere auch die beiden ostwestfälischen Universitäten – haben sich in den vergangenen Jahren sehr gut entwickelt, waren erfolgreich und haben auch große Herausforderungen wie den doppelten Abiturjahrgang bestens gemeistert. Eine wirkliche Evaluation des bisherigen Gesetzes hat es indes nicht gegeben. Dieses Gesetz war nach unserer Einschätzung so nicht nötig.
Die Universität Bielefeld und die Universität Paderborn müssen nun in einem intensiven Prozess dieses Gesetz in neue Grundordnungen übertragen, wir müssen neue Beauftragte wählen, neue Verfahren etablieren – die Zeit, die Energie und das Geld, die das kosten wird, hätten wir und viele unserer Kolleginnen und Kollegen lieber in die Lösung von drängenden Fragen in Forschung und Lehre investiert.“
Das neue Hochschulgesetz tritt am 1. Oktober in Kraft. Detaillierte Informationen im Internet:
www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Ueberblick/Organisation/Rektorat/hzg.html
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 11. September 2014 das neue Hochschulzukunftsgesetz verabschiedet. "Das Gesetz ist ein Meilenstein bei der Gestaltung der Hochschullandschaft in NRW. Es bringt an den Hochschulen Freiheit und Verantwortung ins Gleichgewicht", sagte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze. Dem widersprechen die nordrhein-westfälischen Hochschulen in ihrer Stellungnahme auf der Internetseite: www.lrk-nrw.de. Professor Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor der Universität Bielefeld, und Professor Dr. Nikolaus Risch, Präsident der Universität Paderborn haben dazu folgendes Statement abgegeben:
„Der Landtag hat heute ein neues Hochschulgesetz verabschiedet. Wir nehmen zur Kenntnis, dass es gegenüber dem Referentenentwurf Änderungen gegeben hat – beispielsweise was die Rolle das Landtages bei den Rahmenvorgaben oder die Veröffentlichungspflicht bei Projekten mit Unternehmen betrifft. Dennoch: Viele unserer Entscheidungen und Maßnahmen werden in Zukunft aufwändiger, komplizierter und dauern länger. Dieses Gesetz führt zu mehr Bürokratie. Wir verlieren neben Autonomie damit auch Effizienz, die uns die Erfolge bei der Erfüllung unserer Aufgaben, nämlich gute Forschung und Lehre anzubieten, ermöglicht hat. Ein Mehr an Transparenz – wie von der Landesregierung angekündigt – bringt es nicht.
Neue Elemente wie die Rahmenvorgaben oder Sanktionsmöglichkeiten des Ministeriums drücken ein großes Misstrauen gegenüber den Hochschulen aus. Uns fehlt die Erklärung für dieses Misstrauen, denn: Die Universitäten in Nordrhein-Westfalen – insbesondere auch die beiden ostwestfälischen Universitäten – haben sich in den vergangenen Jahren sehr gut entwickelt, waren erfolgreich und haben auch große Herausforderungen wie den doppelten Abiturjahrgang bestens gemeistert. Eine wirkliche Evaluation des bisherigen Gesetzes hat es indes nicht gegeben. Dieses Gesetz war nach unserer Einschätzung so nicht nötig.
Die Universität Bielefeld und die Universität Paderborn müssen nun in einem intensiven Prozess dieses Gesetz in neue Grundordnungen übertragen, wir müssen neue Beauftragte wählen, neue Verfahren etablieren – die Zeit, die Energie und das Geld, die das kosten wird, hätten wir und viele unserer Kolleginnen und Kollegen lieber in die Lösung von drängenden Fragen in Forschung und Lehre investiert.“
Das neue Hochschulgesetz tritt am 1. Oktober in Kraft. Detaillierte Informationen im Internet:
www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Ueberblick/Organisation/Rektorat/hzg.html