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Aus dem Senat
Professor Dr. Fred Becker als Vorsitzender wiedergewählt
Die Senatsmitglieder wählten in ihrer konstituierenden Sitzung am 15. Oktober Professor Dr. Fred
G. Becker, Jahrgang 1955, erneut zum Senatsvorsitzenden. Becker lehrt und
forscht seit 1996 als Professor für Betriebswirtschaftslehre,
insbesondere Personal, Organisation und Unternehmungsführung an der
Universität Bielefeld. Seit 2012 sitzt er dem Senat vor. Sein Vertreter ist der wissenschaftliche
Mitarbeiter Dr. Matthias Buschmeier, Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft.
Professor Becker: "Die Senatsperiode 2014 bis 2016 ist aus mehreren Gründen eine besondere: Aufgrund des neuen Hochschulgesetzes NRW ist die Grundordnung der Universität Bielefeld den gesetzlichen Normen anzupassen. Ganz zentral ist in diesem Zusammenhang, allen vier Statusgruppen „eine qualifizierte Mitbestimmung zu gewährleisten – andernfalls gilt automatisch Gruppenparität“. Wie dies operativ geschehen soll, ist derzeit noch offen." Gemäß § 22 (Abs. 1 Nr. 6) ist der Senat wieder neben dem Hochschulrat für Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheit der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums zuständig, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Außerdem findet im Sommersemester 2015 die (Wieder-)Wahl eines/r Rektors/Rektorin statt. Derzeit arbeitet die Rektorfindungskommission daran, ein oder zwei Kandidaten und/oder Kandidatinnen auszuwählen und der Hochschulwahlversammlung zur Wahl vorzuschlagen. Sowohl die Rektorfindungskommission als auch die Hochschulwahlversammlung sind – was die Stimmenverhältnisse betrifft – jeweils zur Hälfte mit Hochschulrats- und Senatsmitgliedern bestückt.
Auch die Beratung des neuen
Mittelverteilungsmodells der Hochschulleitung innerhalb der
strategischen Ausrichtung der Universität steht auf der Aufgabenliste des Senats.
Dem Senat gehören 22 stimmberechtigte Mitglieder an: 12 Mitglieder der
Gruppe der Hochschullehrerinnen und -lehrer, vier Mitglieder der Gruppe der akademischen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, vier Mitglieder der Gruppe der Studierenden und zwei
Mitglieder der Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Daneben gehören ihm
ohne Stimmrecht die Mitglieder des Rektorats,
der Vorsitz des AStA, die
Dekaninnen oder Dekane, die Gleichstellungsbeauftragte, die/der
Vorsitzende/r der Personalräte und die Vertrauensperson der
schwerbehinderten Menschen an.