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Urheberrechtlich geschützte Werke: neues Gesetz tritt in Kraft

Veröffentlicht am 5. Februar 2018, 00:00 Uhr
Digitale Semesterapparate stehen weiter zur Verfügung

Das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) regelt die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für Bildung und Forschung neu. Es tritt am 1. März 2018 in Kraft. Für die Universität Bielefeld bedeutet dies, dass in den Lernräumen auch weiterhin digitale Semesterapparate zur Verfügung gestellt werden können.
Die Universitätsbibliothek unterstützt Lehrende mit dem Scan-Service für Digitale Semesterapparate bei der Herstellung von digitalisierten Texten für ihre Lehrveranstaltungen im Rahmen des urheberrechtlich Zulässigen.

Das neue Gesetz legt fest, dass bis zu 15 Prozent eines Werkes auf eLearning-Plattformen hochgeladen werden dürfen. Werke geringen Umfangs (bis zu 25 Seiten) sowie vergriffene Bücher können vollständig zur Verfügung gestellt werden. Zudem dürfen einzelne Beiträge und Aufsätze aus Fachzeitschriften zugänglich gemacht werden. Die Abrechnung erfolgt über Pauschalvergütungen, die über Stichproben berechnet werden. Der neue § 60 UrhWissG ersetzt den bisherigen § 52 UrhG.

Weitere Informationen:
Universitätsbibliothek: Scan-Service für Digitale Semesterapparate/Neuerungen durch die Urheberrechtsreform: http://blog.ub.uni-bielefeld.de/?p=9368

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