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Veröffentlicht am
4. August 2013
Kategorie:
Allgemein
Rektorat fördert Promovierende und Postdocs
Bielefelder Nachwuchsfonds erweitert
Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist eines der wichtigen strategischen Ziele des Rektorats der Universität Bielefeld. Deshalb wird der Bielefelder Nachwuchsfonds nun erweitert, sodass zukünftig neben Postdocs auch Promovierende gefördert werden. Die Bewerbungsfrist für die nächste Ausschreibungsrunde endet am 15. Oktober. Im September werden jeweils Informationsveranstaltungen angeboten.
Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses haben sich in den letzten Jahren an der Universität Bielefeld zwei Nachwuchsförderprogramme etabliert: die Rektoratsstipendien für Promovierende und der Bielefelder Nachwuchsfonds für Postdoktorandinnen und Postdoktoranden. Jetzt werden diese beiden Nachwuchsförderprogramme zum Bielefelder Nachwuchsfonds zusammengeführt, der aus zwei Förderlinien – eine für Promovierende und eine für Postdocs – besteht.
Promotionsinteressierte Studierende können Anträge für „Karrierebrücken“ vom Master zur Promotion stellen. Die Maßnahme soll die Übergangsphase bis zur Aufnahme einer Promotion für besonders qualifizierte Masterabsolventinnen und –absolventen der Universität Bielefeld erleichtern. Die Karrierebrücke Master – Promotion wird für eine Laufzeit von maximal sechs Monaten mit einem monatlichen Stipendium in Höhe von 800 Euro ausgeschrieben. Zudem können Promovierende in der letzten Phase ihrer Doktorarbeit Abschlussstipendien mit einer Laufzeit von sechs Monaten und einem monatlichen Stipendium in Höhe von 1.000 Euro beantragen. Das Stipendium kann von der jeweiligen Fakultät auf maximal 1.500 Euro erhöht werden.
Die im Rahmen des bisherigen Rektoratsstipendienprogramms jährlich ausgeschriebenen Grundstipendien für Promovierende werden nicht mehr vergeben, weil es mittlerweile zahlreiche andere Möglichkeiten für eine Promotionsförderung gibt. Informationen gibt es im Internet unter: www.uni-bielefeld.de/nachwuchs/promotionsstipendien
Postdocs können sich beim Bielefelder Nachwuchsfonds auf insgesamt drei Fördermaßnahmen bewerben. Innerhalb der Maßnahme Forschungsbeihilfen/ Mobilitätsförderung können sie Sachmittel zur Durchführung eigener Forschungsprojekte sowie Reisemittel beantragen. Die maximale Fördersumme beträgt 5.000 Euro für die Laufzeit von höchstens einem Jahr. Für den Einstieg in die Drittmittelforschung können Postdocs, die einen ersten, eigenen Drittmittelantrag vorbereiten, Hilfskraftmittel, Sachmittel zur Durchführung von Vorstudien oder Mittel für Reisen zu Kooperationspartnern oder Konferenzen beantragen. Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro für die Laufzeit von ebenfalls höchstens einem Jahr. Und auch für Postdocs gibt es eine „Karrierebrücke“: Wenn sie in der Übergangsphase zwischen Promotion und Postdoc über kein Beschäftigungsverhältnis oder anderweitiges Stipendium verfügen, können sie für die Laufzeit von maximal einem Jahr ein Stipendium in Höhe von 1.500 Euro sowie Hilfskraftmittel, Sachmittel zur Durchführung erster Vorstudien oder Mittel für Reisen zu Kooperationspartnern oder Konferenzen beantragen. Das Stipendium kann von der jeweiligen Fakultät auf maximal 2.250 Euro erhöht werden.
Interessierten wird empfohlen, eine der folgenden Informationsveranstaltungen zu besuchen:
Förderlinie Promovierende
25. September um 14 Uhr in A3-126
Förderlinie Postdocs
25. September um 16 Uhr in A3-126
Weitere Informationen im Internet:
www.uni-bielefeld.de/nachwuchsfonds
Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist eines der wichtigen strategischen Ziele des Rektorats der Universität Bielefeld. Deshalb wird der Bielefelder Nachwuchsfonds nun erweitert, sodass zukünftig neben Postdocs auch Promovierende gefördert werden. Die Bewerbungsfrist für die nächste Ausschreibungsrunde endet am 15. Oktober. Im September werden jeweils Informationsveranstaltungen angeboten.
Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses haben sich in den letzten Jahren an der Universität Bielefeld zwei Nachwuchsförderprogramme etabliert: die Rektoratsstipendien für Promovierende und der Bielefelder Nachwuchsfonds für Postdoktorandinnen und Postdoktoranden. Jetzt werden diese beiden Nachwuchsförderprogramme zum Bielefelder Nachwuchsfonds zusammengeführt, der aus zwei Förderlinien – eine für Promovierende und eine für Postdocs – besteht.
Promotionsinteressierte Studierende können Anträge für „Karrierebrücken“ vom Master zur Promotion stellen. Die Maßnahme soll die Übergangsphase bis zur Aufnahme einer Promotion für besonders qualifizierte Masterabsolventinnen und –absolventen der Universität Bielefeld erleichtern. Die Karrierebrücke Master – Promotion wird für eine Laufzeit von maximal sechs Monaten mit einem monatlichen Stipendium in Höhe von 800 Euro ausgeschrieben. Zudem können Promovierende in der letzten Phase ihrer Doktorarbeit Abschlussstipendien mit einer Laufzeit von sechs Monaten und einem monatlichen Stipendium in Höhe von 1.000 Euro beantragen. Das Stipendium kann von der jeweiligen Fakultät auf maximal 1.500 Euro erhöht werden.
Die im Rahmen des bisherigen Rektoratsstipendienprogramms jährlich ausgeschriebenen Grundstipendien für Promovierende werden nicht mehr vergeben, weil es mittlerweile zahlreiche andere Möglichkeiten für eine Promotionsförderung gibt. Informationen gibt es im Internet unter: www.uni-bielefeld.de/nachwuchs/promotionsstipendien
Postdocs können sich beim Bielefelder Nachwuchsfonds auf insgesamt drei Fördermaßnahmen bewerben. Innerhalb der Maßnahme Forschungsbeihilfen/ Mobilitätsförderung können sie Sachmittel zur Durchführung eigener Forschungsprojekte sowie Reisemittel beantragen. Die maximale Fördersumme beträgt 5.000 Euro für die Laufzeit von höchstens einem Jahr. Für den Einstieg in die Drittmittelforschung können Postdocs, die einen ersten, eigenen Drittmittelantrag vorbereiten, Hilfskraftmittel, Sachmittel zur Durchführung von Vorstudien oder Mittel für Reisen zu Kooperationspartnern oder Konferenzen beantragen. Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro für die Laufzeit von ebenfalls höchstens einem Jahr. Und auch für Postdocs gibt es eine „Karrierebrücke“: Wenn sie in der Übergangsphase zwischen Promotion und Postdoc über kein Beschäftigungsverhältnis oder anderweitiges Stipendium verfügen, können sie für die Laufzeit von maximal einem Jahr ein Stipendium in Höhe von 1.500 Euro sowie Hilfskraftmittel, Sachmittel zur Durchführung erster Vorstudien oder Mittel für Reisen zu Kooperationspartnern oder Konferenzen beantragen. Das Stipendium kann von der jeweiligen Fakultät auf maximal 2.250 Euro erhöht werden.
Interessierten wird empfohlen, eine der folgenden Informationsveranstaltungen zu besuchen:
Förderlinie Promovierende
25. September um 14 Uhr in A3-126
Förderlinie Postdocs
25. September um 16 Uhr in A3-126
Weitere Informationen im Internet:
www.uni-bielefeld.de/nachwuchsfonds